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Handelt es sich hier noch um ein normales Genehmigungsverfahren ?

Nadine Rothmaier
Nadine Rothmaier schrieb am 11.06.2021

Gemeinsam mit dem BBU e.V. haben wir bereits im Januar 2021 fachliche Stellungnahmen zum Thema Störfallsicherheit bei der Genehmigungsbehörde eingereicht, nachdem unsere Argumente bei der Erörterung scheinbar nicht wahrgenommen wurden.

Denn eine vorzeitige Zulassung kommt nach der nächsten.

Wir sind mittlerweile bei der 15. angelangt, welche Funktionstests und Dichtigkeitsprüfungen bei produktionsrelevanten Anlagen erlaubt. Hantieren mit wassergefährdenden Stoffen im Trinkwasserschutzgebiet bei unzureichendem Störfallkonzept. 

Obwohl das Störfallgutachen vom 05.05.2021 eines namhaften Gutachters unsere Bedenken bestätigt und klarstellt, dass TESLA nachbessern muss, damit überhaupt eine nachvollziehbare Berechnung im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfolgen kann.

Kurz nach Eingang des Gutachtens erlässt die Genehmigungsbehörde am 01.06.2021 die 15. Zulassung, die einen Testzeitraum von bis zu 3 Monaten erlaubt.

Wir müssen konstatieren:

Das LfU als Genehmigungsbehörde kann auf Basis der vorliegenden Daten eigentlich nicht berechnen, ob die von Tesla eingesetzten Stoffe erhöhte Sicherheitsanforderungen erforderlich machen und hält dennoch an einer positiven Prognose fest.

Am 03.06.2021 reicht TESLA neue Antragsunterlagen ein, die ausgelegt werden müssen, da die Änderungen wieder einmal massiv sind. Während die Vollständigkeitsprüfung also im Gange ist, dürfen im Wasserschutzgebiet Tests durchgeführt werden, deren Daten dann in die neuen Antragsunterlagen fließen….

Das ist eine Aushöhlung des Genehmigungsrechts und fahrlässiger Umgang mit unserem höchsten Gut – dem Wasser.

Wir haben heute gemeinsam mit den Brandenburger Natur- und Umweltschutzverbänden NABU und Grüne Liga einen Widerspruch - zur 15. Zulassung vorzeitigen Beginns – erhoben mit dem gleichzeitigen Antrag den sofortigen Vollzug bis spätestens 16. Juni auszusetzen.

Sollten die Unterlagen weiterhin unvollständig, intransparent und widersprüchlich sein, darf bei allem gesunden Menschenverstand keine Genehmigung erfolgen !

Wir bedanken uns ausdrücklich für die bisher eingegangenen Spenden und bitten um Weiterleiten des aktuellen Spendenaufrufs. 
Den letzten Spendenaufruf für das Widerspruchsverfahren gegen die zweite Waldrodung mussten wir durch "fiktives Auffüllen"  von EUR 4.772 beenden, da uns das Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil in Teilen Recht gegeben und es technisch nicht anders darstellbar ist. 

Eilt - neuer Spendenaufruf bitte weiterleiten !