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Deutschlands größte Spendenplattform

KiMiss-Institut

wird verwaltet von PD Dr. Hans-Peter Dürr

Über uns

Das KiMiss-Institut ist die gemeinnützige Partnerorganisation des KiMiss-Projektes der Universität Tübingen. Unter Verwendung von wissenschaftlich fundierten Lebensqualitätskonzepten wurde ein Verfahren entwickelt, mit welchem ein Belastungsindex durch hochstrittige Elterntrennungen bestimmt werden kann - der sogenannte Verlust von Kindeswohl. Die Methode wurde als KiMiss-Instrument online verfügbar gemacht. Entsprechenden Berechnungen können in Form eines KiMiss-Befundes einem Jugendamt, einem Gericht, oder Verfahrensbeteiligten vorgelegt werden, um eine Argumentation im Sinne des Kindeswohls besser führen zu können. Nähere Informationen finden Sie unter www.kimiss-institut.de.

Letzte Projektneuigkeit

Wir haben 525,47 € Spendengelder erhalten

  PD Dr. Hans-Peter Dürr  27. Januar 2026 um 17:09 Uhr

Wir danken allen Unterstützern und Unterstützerinnen, die mit ihrer Spende unsere Arbeit weiter ermöglicht haben.

Wir haben uns auch 2025 den kritischen Entwicklungen im Familienrecht gewidmet. Dazu gehören in erster Linie Entwicklungen zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung. Auf unserer Webseite an der Universität Tübingen haben wir dafür eine eigene Seite eingerichtet: https://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/pa.html.

Einschneidend war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ende 2023, mit der Eltern-Kind-Entfremdung konzeptionell in Frage gestellt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht bezog sich lediglich auf einen einzelnen Artikel des Deutschen Jugendinstituts, der Manipulationen von wissenschaftlichen Publikationen enthält. Das ist ein für Deutschland problematischer Vorfall. Hierzu haben wir eine Kritik geschrieben: Bundesverfassungsgericht: Kindeswohl-Entscheidung unter Desinformation.

Ebenfalls veröffentlicht haben wir die Ergebnisse der KiMiss-Studie 2024, die die Problematik der deutschen Kinderschutz-Statistik aufzeigt: die Statistik berichtet weniger die tatsächliche Zahl von Kindeswohlgefährdungen, als vielmehr das Meldeverhalten der Jugendämter. So zeigt sich z. B. für das Bundesland Baden-Württemberg, dass die dort gemeldeten Fallzahlen nicht mehr plausibel sind, sondern zu niedrig, wenn man den bundesdeutschen Erwartungswert zugrunde legt. Siehe https://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2024KWG.html, z. B. Zitat: "Gemessen am bundesweiten Durchschnitt war für Baden-Württemberg im Jahr 2022 zu erwarten, dass Kindeswohlgefährdungen in 2780 Fällen nicht erkannt oder nicht verfolgt wurden …".

Es ist schwierig, bei den politisch Verantwortlichen ein offenes Ohr für Kindeswohl-Belange zu bekommen. Wie viele Kindeswohlgefährdungen in Deutschland unter den Tisch fallen, beschreibt jedoch z. B. die Landesregierung Baden-Württemberg in ihren selbst-verfassten Dokumenten. Das dortige Landessozialministerium veröffentlichte, unterzeichnet von Minister Manne Lucha, einen "Masterplan Kinderschutz": Das Wort Kindeswohlgefährdung kommt im Hauptteil dieses Dokumentes nicht vor (sondern nur auf der Einführungsseite, S. 4 von 41). Es ist unklar, ob das Ministerium nur vergessen hat, das Wort Kindeswohlgefährdung im Hauptteil eines 'Masterplans Kinderschutz' zu erwähnen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren neuen Themenblock Ihre Stimme für Kindeswohl versus Desinformation unterstützen und Freunde und Bekannte darauf aufmerksam machen. 

Wir werden auch im aktuellen Jahr die Arbeit durch kritische Stellungnahmen fortsetzen - und danken Ihnen für Ihre Unterstützung! 




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Reutlinger Str. 6
72072
Tübingen
Deutschland

PD Dr. Hans-Peter Dürr

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