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Deutschlands größte Spendenplattform

KiMiss-Institut

wird verwaltet von PD Dr. Hans-Peter Dürr

Über uns

Das KiMiss-Institut ist die gemeinnützige Partnerorganisation des KiMiss-Projektes der Universität Tübingen. Unter Verwendung von wissenschaftlich fundierten Lebensqualitätskonzepten wurde ein Verfahren entwickelt, mit welchem ein Belastungsindex durch hochstrittige Elterntrennungen bestimmt werden kann - der sogenannte Verlust von Kindeswohl. Die Methode wurde als KiMiss-Instrument online verfügbar gemacht. Entsprechenden Berechnungen können in Form eines KiMiss-Befundes einem Jugendamt, einem Gericht, oder Verfahrensbeteiligten vorgelegt werden, um eine Argumentation im Sinne des Kindeswohls besser führen zu können. Nähere Informationen finden Sie unter www.kimiss-institut.de.

Letzte Projektneuigkeit

Wir haben 591,33 € Spendengelder erhalten

  PD Dr. Hans-Peter Dürr  21. Februar 2024 um 12:38 Uhr

Wir danken allen Unterstützern und Unterstützerinnen, die mit ihren Spenden die weitere Verfügbarkeit des KiMiss-Instruments ermöglicht haben.
Zu unseren 'achievements' in 2023 gehört ein Buchbeitrag mit Titel "Kindeswohl-Verlust durch feindselig-aggressive Elterntrennung: Erkennen, Bestimmen, Handeln", erschienen im LIT-Verlag. Wir bedanken uns für die positive Resonanz dazu.
Desinformation ist zu einem Problem des 21. Jahrhunderts geworden. Auch in den Bereichen zwischen Kindeswohl und Familienrecht traten bedenkliche Entwicklungen auf, von welchen hier zwei erwähnt werden, weil hochrangige Institutionen wie das UNHRC und das Bundesverfassungsgericht involviert wurden:
Am 13.03.23 veröffentlichte die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen unter der Webseite des United Nations Human Rights Council (UNHRC) einen Text, der massiv Methoden von Desinformation involvierte. Es sollte dargestellt werden, dass gewalttätige Väter das Thema Eltern-Kind-Entfremdung benutzen, um Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen und Familiengerichte und Institutionen des Kinderschutzes diesbezüglich zu instrumentalisieren. Aufgrund des Ausmaßes von Desinformation formierte sich internationaler Widerstand (PASG, GARI-PA); eine deutsche Zusammenfassung findet sich auf hochstrittig.org. Auch das KiMiss-Institut hat an einer Stellungnahme an das UNHRC mitgewirkt, um den missbräuchlichen Einsatz von systematischer Falschinformation in jenem Bericht zu beanstanden.
Am 17. Nov. 2023 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss, der sich u. a. auf Eltern-Kind-Entfremdung bezog (1 BvR 1076/23) und in Absatz 34 formuliert: "dd) ... Mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen Eltern-Kind-Entfremdung wird auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS) zurückgegriffen. ... Soweit ersichtlich besteht nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils oder für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils." 
Diese Begründung ist ein Schlag ins Gesicht von PA-Opfern. 
Diskutiert wird, warum das BVG 1) sich mit dem Parental Alienation Syndrom (PAS) auf einen veralteten Begriff beruft, von dessen Verwendung abgeraten wird, 2) einen einzelnen, deutschsprachigen Artikel zugrundelegt, der Mängel aufweist, und es 3) einen Grundpfeiler wissenschaftlichen Denkens über Bord geworfen hat:

Zu 1) Das vom BVG genannte "Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom" (PAS) stammt aus den 1980er Jahren, ist veraltet und wird in der Fachliteratur nicht mehr verwendet. An seine Stelle getreten ist "parental alienation" (PA). Trotz der Ähnlichkeit von "PA" und "PAS" hat das heutige PA mit dem PAS aus den 1980ern nur so viel zu tun wie ein ICE mit einer Diesel-Lokomotive: ja, beide fahren, aber ziemlich anders. Das Konzept PA zu verwerfen, weil PAS überkommen sei, ist ungefähr so, als würde man ICEs abschaffen, weil Diesel-Lokomotiven überkommen sind. Desinformationskampagnen auf dieser Basis existieren seit langem, vereinfacht: Eltern-Kind-Entfremdung gäbe es nicht, sei nicht 'beweisbar', etc. … weil es PAS nicht (mehr) gäbe oder eine 'Lüge' sei (Bsp.). Die Frage ist, warum das BVG durch einen Begriff begründet, der in den entsprechenden Wissenschaftszweigen nicht mehr verwendet wird. Zu 2) Der Artikel, auf welchen sich das BVG bezieht, zeigt Mängel. Der Artikel verwendet z. B. 15 mal "PAS", jedoch nur 1 mal "PA", was Aktualität in Frage stellt. Insgesamt wird suggeriert, es gebe keine oder zu wenig Evidenz für PAS während hochrangige PA-Veröffentlichungen und anerkannte Falldokumentationen, die diese Evidenz zeigen, weggelassen, negiert oder diskreditiert werden (Vgl. z. B. Boch-Galhau). Die Autoren zitieren (ausgerechnet sich selbst) mit dem Schätzwert, dass nach einer Elterntrennung "etwa 15 - 30% der Kinder… den Kontakt... verlieren" (das sind 100.000e in nur einer Generation!). Sie schlussfolgern dann: es sei "höchste Zeit", PAS "endgültig ad acta zu legen". Zur Hauptfrage, wie viele der x-100.000 Fälle als PA-Fälle zu klassifizieren sind, trägt der Artikel praktisch nichts bei. Der Artikel erzeugt die Frage, warum eine stark ideologische Anti-PAS-Position verfochten wird, während die Zeit dafür längst vorbei ist: Selbst PA-Befürworter lehnen PAS ab. Zu 3) Das Prinzip "Absence of evidence is not Evidence of absence" ist ein Grundpfeiler der Wissenschaften und bedeutet: Nicht-Erkennen ist kein Beweis für Nicht-Existenz. Leider jedoch wendet das BVG ähnliches an: es hat sich auf einen einzelnen, deutschsprachigen Artikel bezogen, der Evidenz für (das neue Konzept) PA weglässt, negiert oder diskreditiert, um dies dann in Evidenz für Abwesenheit von PAS (des alten Konzepts) zu übersetzen - Zitat BVG: das "fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept". Hier gab es jedoch nichts zu widerlegen, denn man müsste es etwas deutlicher so sagen: "...Warum widerlegen - PAS gibt es doch seit langem nicht mehr". Hier gibt es weder Absence of evidence noch Evidence of absence, geschweige denn, dass man aus dem Einen das Andere ableiten könnte. Die Autoren des vom BVG verwendeten Artikels entstammen leider einer Institution, von welcher die Gesellschaft die Kenntnis wissenschaftlicher Grundpfeiler beim Thema Kindeswohl erwarten dürfte: dem DJI, dem Deutschen Jugendinstitut. Zumindest eine Evidenz gibt es mit 100%iger Sicherheit: Jährlich Tausende von Eltern und Kindern in Deutschland, die sich nicht mehr sehen, während die wahren Gründe im Dunkeln bleiben, weil Diagnostik fehlt. Das KiMiss-Institut hat Methoden hierfür veröffentlicht (Webseite derzeit leider schlecht formatiert). Dem DJI sind diese Veröffentlichungen, die in international anerkannten Fachjournalen erschienen sind, bekannt. Jedoch ist (uns) nicht bekannt, dass das DJI diese 'Evidenz' jemals berücksichtigt hat.
Das DJI und das BVG haben die Diskussion eröffnet, ab wann über die Begriffe Wissenschaftsleugnung und Missbrauchs-Verharmlosung gesprochen werden muss, denn die Begriffe Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch stehen im Kontext von PA - auch dann, wenn das DJI die Meinung einzuführen versucht, dass es sich dabei nur um "Kontaktverweigerung und Kontaktprobleme" handele oder andere Begriffe verwendet werden sollten. 
Es wird zu erörtern sein, inwiefern das oberste deutsche Gericht - möglicherweise ungewollt - mit diesem Beschluss damit begonnen hat, die grundsätzliche Praxis an deutschen Familiengerichten von Grund auf in Frage zu stellen: Wenn Kindeswohl und Familienrecht empirische Belege für Wirksamkeit brauchen (wie es das BVG für PAS fordert), wo wurde dann jemals ein "empirischer Beleg" für die "Wirksamkeit" der (durchschnittlichen) Praxis an Familiengerichten erbracht? 
Allen, die uns im Jahr 2023 unterstützt haben, danken wir herzlichst. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Ihre Spende am richtigen Ort das Richtige und Notwendige bewirken und Missstände angesprochen werden, wie sie in den beiden genannten  Beispielen auftreten. 
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72072
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PD Dr. Hans-Peter Dürr

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