KiMiss-Institut
wird verwaltet von PD Dr. Hans-Peter Dürr
Über uns
Das KiMiss-Institut ist die gemeinnützige Partnerorganisation des KiMiss-Projektes der Universität Tübingen. Unter Verwendung von wissenschaftlich fundierten Lebensqualitätskonzepten wurde ein Verfahren entwickelt, mit welchem ein Belastungsindex durch hochstrittige Elterntrennungen bestimmt werden kann - der sogenannte Verlust von Kindeswohl. Die Methode wurde als KiMiss-Instrument online verfügbar gemacht. Entsprechenden Berechnungen können in Form eines KiMiss-Befundes einem Jugendamt, einem Gericht, oder Verfahrensbeteiligten vorgelegt werden, um eine Argumentation im Sinne des Kindeswohls besser führen zu können. Nähere Informationen finden Sie unter www.kimiss-institut.de.
Letzte Projektneuigkeit
Wir haben 591,33 € Spendengelder erhalten
Wir danken allen Unterstützern und Unterstützerinnen, die mit ihren Spenden die weitere Verfügbarkeit des KiMiss-Instruments ermöglicht haben.
Zu unseren 'achievements' in 2023 gehört ein Buchbeitrag mit Titel "Kindeswohl-Verlust durch feindselig-aggressive Elterntrennung: Erkennen, Bestimmen, Handeln", erschienen im LIT-Verlag. Wir bedanken uns für die positive Resonanz dazu.
Desinformation ist zu einem Problem des 21. Jahrhunderts geworden. Auch in den Bereichen zwischen Kindeswohl und Familienrecht traten bedenkliche Entwicklungen auf, von welchen hier zwei erwähnt werden, weil hochrangige Institutionen wie das UNHRC und das Bundesverfassungsgericht involviert wurden:
Am 13.03.23 veröffentlichte die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen unter der Webseite des United Nations Human Rights Council (UNHRC) einen Text, der massiv Methoden von Desinformation involvierte. Es sollte dargestellt werden, dass gewalttätige Väter das Thema Eltern-Kind-Entfremdung benutzen, um Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen und Familiengerichte und Institutionen des Kinderschutzes diesbezüglich zu instrumentalisieren. Aufgrund des Ausmaßes von Desinformation formierte sich internationaler Widerstand (PASG, GARI-PA); eine deutsche Zusammenfassung findet sich auf hochstrittig.org. Auch das KiMiss-Institut hat an einer Stellungnahme an das UNHRC mitgewirkt, um den missbräuchlichen Einsatz von systematischer Falschinformation in jenem Bericht zu beanstanden.
Am 17. Nov. 2023 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss, der sich u. a. auf Eltern-Kind-Entfremdung bezog (1 BvR 1076/23) und in Absatz 34 formuliert: "dd) ... Mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen Eltern-Kind-Entfremdung wird auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS) zurückgegriffen. ... Soweit ersichtlich besteht nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils oder für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils."
Diese Begründung ist ein Schlag ins Gesicht von PA-Opfern.
Diskutiert wird, warum das BVG 1) sich mit dem Parental Alienation Syndrom (PAS) auf einen veralteten Begriff beruft, von dessen Verwendung abgeraten wird, 2) einen einzelnen, deutschsprachigen Artikel zugrundelegt, der Mängel aufweist, und es 3) einen Grundpfeiler wissenschaftlichen Denkens über Bord geworfen hat:
Das DJI und das BVG haben die Diskussion eröffnet, ab wann über die Begriffe Wissenschaftsleugnung und Missbrauchs-Verharmlosung gesprochen werden muss, denn die Begriffe Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch stehen im Kontext von PA - auch dann, wenn das DJI die Meinung einzuführen versucht, dass es sich dabei nur um "Kontaktverweigerung und Kontaktprobleme" handele oder andere Begriffe verwendet werden sollten.
Es wird zu erörtern sein, inwiefern das oberste deutsche Gericht - möglicherweise ungewollt - mit diesem Beschluss damit begonnen hat, die grundsätzliche Praxis an deutschen Familiengerichten von Grund auf in Frage zu stellen: Wenn Kindeswohl und Familienrecht empirische Belege für Wirksamkeit brauchen (wie es das BVG für PAS fordert), wo wurde dann jemals ein "empirischer Beleg" für die "Wirksamkeit" der (durchschnittlichen) Praxis an Familiengerichten erbracht?
Allen, die uns im Jahr 2023 unterstützt haben, danken wir herzlichst. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Ihre Spende am richtigen Ort das Richtige und Notwendige bewirken und Missstände angesprochen werden, wie sie in den beiden genannten Beispielen auftreten.
Kontakt
Reutlinger Str. 6
72072
Tübingen
Deutschland
PD Dr. Hans-Peter Dürr
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