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Allianz "Rechtssicherheit f.polit.Willensbildung"

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Zivilgesellschaft ist gemeinnützig - doch Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich regelmäßig politisch äußern, sind ständig der Gefahr ausgesetzt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das wollen wir ändern und Rechtssicherheit schaffen durch gesetzliche Klarstellungen. Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e.V. ist ein Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen.

Letzte Projektneuigkeit

Neues von den ‚European Cross Border Associations‘ und wie EU-Gesetze entstehen

  Valerie Hübner  27. Februar 2024 um 09:24 Uhr

Bereits im letzten Oktober berichteten wir über die neue EU-Richtlinie, mit der ein EU-weites Ver­einsrecht eingeführt werden soll, welches ehrenamtliches Engagement auch über europäische Gren­zen erleichtert und schützt. Die EU-Kommission hatte damals entsprechenden Richtlinienentwurf auf Bitte des EU-Parlaments und Initiative des Parlamentsabgeordneten Sergej Lagodinsky erarbei­tet.
Damit ist der Gesetzgebungsprozess jedoch noch nicht beendet gewesen; zu einem implementierten EU-Gesetz, die immer in Form einer Richtlinie oder einer Verordnung existieren, muss der Geset­zesentwurf diverse Schritte und entsprechende Verhandlungen und Anpassungen durchlaufen.
Der ECBA-Richtlinienentwurf ist in diesem Verfahren nun einen Schritt weiter: Der sog. JURI, das Rechts-Kommitee der EU, hat ihm mit leichten Anpassungen zugestimmt. Der JURI ist einer von 20 ständigen Ausschüssen der EU, durch die neue Gesetze je nach Thema durch müssen, und eines der wichtigsten Gremien des Parlaments.Es folgen noch eine Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich im April, bevor dann im kommenden Mandat, also nach der Europawahl dieses Jahr, die sog. Trilogverhand­lungen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten stattfinden.
Bei diesen sitzen neben dem europäischen Parlament und Rat auch wieder Vertreter:innen der EU-Kommission mit am Verhandlungstisch. 
 Unterdessen hatte hier in Deutschland die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen Antrag auf Prü­fung des Richtlinienvorschlag zum Europäischen Vereinsrecht gestellt mit der Forderung, dass der Bundestag diesen rügen solle, da er die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verletze.Begründet wurde die Kritik unter anderem damit, dass es im Richtlinienentwurf der EU-Kommissi­on nur um Vereine ohne Erwerbszweck geht, das Ziel der europäischen Verträge aber in der Vollen­dung und Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes läge (und damit für die CDU/CSU scheinbar weniger in der Stärkung einer zivilgesellschaftlichen Gemeinschaft als Kern der EU).
(https://twitter.com/AllianzPolitWil/status/1722320492818755924)
Bis die Richtlinie zum europäischen Verein tatsächlich in Kraft tritt und auch entsprechend länder­übergreifend bürokratisch erarbeitet ist, wird es also noch eine Weile dauern, was die Freude über diesen Schritt zum europaweiten Schutz von zivilgesellschaftlichem Engagement jedoch kaum min­dern kann. 

Den EU-Gesetzgebungsprozess hat die Tagesschau vor einigen Jahren mal verständlich zusammen­gefasst: Vom Vorschlag zum "Trilog": Wie ein EU-Gesetz entsteht | tagesschau.de

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