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Deutschlands größte Spendenplattform

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

wird verwaltet von L. Melk

Über uns

Der Verein trägt den Namen „FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN e. V.“.
Er wurde am 12.10.1991 gegründet. Er hat seinen Sitz in Kiel und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Gerichtsstand ist Kiel.
Der Verein versteht sich als landesweite parteiunabhängige und demokratische Vertretung derjenigen, die sich für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein einsetzen.
Zweck des Flüchtlingsrates ist es, die Situation der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein durch Beratung und Information sowie eine auf Gleichbehandlung aller Geflüchteten abstellende Lobbyarbeit zu verbessern, für die Achtung ihrer menschlichen Würde, ihr Bleiberecht und eine nachhaltige Integration öffentlich einzutreten und zu einem besseren gesellschaftlichen Zusammenhalt beizutragen. Mehr Informationen online: https://www.frsh.de

Letzte Projektneuigkeit

Wir haben 1.702,21 € Spendengelder erhalten

  Leonie Melk  22. Oktober 2025 um 15:35 Uhr

Herzlichen Dank für Ihre Spenden! Durch die restriktive Auslage und den deutlichen Rückgang von ermessenspositiven Entscheidungen in Zuwanderungsbehörden und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sinkt die Anzahl der positiv beschiedenen Asylanträge. 2024 wurde 44,4% der Asylentscheidungen positiv beschieden, dieses Jahr waren es bis September 2025 nur 20,2 %, damit hat sich die Gesamtschutzquote mehr als halbiert. Auch die bereinigte Schutzquote hat sich von 59,3% auf 26,5 % verringert. [1] 

Mit der vermehrten Anzahl von Ablehnung, der engen Auslegung und fragwürdigen Eischätzungen, steigt auch die Anzahl der Klagen gegen negative Asylbescheide. Bereits 2024 stieg diese auf 88,4%, ein Höchstwert der letzten 11 Jahren.[2] Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor, doch die laufende Arbeit zeigt: dieser Trend setzt sich fort. Anfang September warnte der deutsche Richterbund deshalb bereits vor der Überlastung der Gerichte.[3]

Aus asylrechtlicher Sicht nicht das einzige Problem. Denn während die Antragstellung beim BAMF nicht unbedingt an Ressourcen geknüpft ist, kosten anwaltliche Beratung, Klagen, die Einreichung von Widersprüchen etc. finanzielle und zeitliche Ressourcen. Dass die Asylantragstellung beim BAMF nicht ausreicht, um rechtmäßigen Schutz zu erhalten, sondern vermehrt Klagen notwendig sind, um den notwendigen und zustehenden Schutz zu erhalten, gefährdet das Asylrecht nach Artikel 16 des Grundgesetzes, sowie die Genfer Flüchtlingskonvention. Der gleichberechtigte Zugang zum Asylrecht ist damit bedroht und die Chance Asyl zu erhalten wird immer enger mit finanziellen Möglichkeiten zur Deckung von Anwaltskosten verknüpft. 

Kostenfreie Beratungsangebotewie die Rechtsberatung für Geflüchtete beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein gewinnen so an Bedeutung und werden von einer immer mehr Ratsuchenden in Anspruch genommen. Die Spenden kommen insbesondere dieser rechtlichen Beratung zugute, die diverse Themen wie bspw. Asyl und aufenthaltsrechtliche Fragen, Familiennachzug, Kontakt mit Zuwanderungsbehörden, drohende Abschiebungen und Abschiebehaft abdeckt. 

Auch in diesem Jahr stehen wir mit dem Jahreswechsel vor der Herausforderung einer ungeklärten Anschlussfinanzierung. Wir sind daher zur Überbrückung auf Spenden angewiesen und danken Ihnen für Ihre Unterstützung mit dem Sie uns in unserem Bemühen unterstützen das Beratungsangebot nichtsdestotrotz dauerhaft aufrecht zu erhalten. 

[1] https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101710.pdf
[2] https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265711/asylentscheidungen-und-klagen/
[3] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-09/migration-asylklagen-anstieg-richterbund-wartezeit

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Sophienblatt 82-86
24114
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