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Kein Schießstand im EU-Vogelschutzgebiet

    NABU Kreisverband Verden e.V.
    Ein Projekt von NABU Kreisverband Verden e.V. in Ottersberg, Deutschland
    Kein Schießstand im EU-Vogelschutzgebiet

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    Über das Projekt

    Bernd Witthuhn von NABU Kreisverband Verden e.V. ist für dieses Projekt verantwortlich
    NABU bittet um Unterstützung
    Kein Schießstand im Schutzgebiet
    Der Schützenverein Fischerhude plant, den Betrieb des seit 2013 stillgelegten Wurftaubenschießstandes im EU-Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet in Fischerhude wieder aufzunehmen. 
    Die Anlage wurde 1969 zur Ausbildung von Jägern gebaut und auch überwiegend von Jägern genutzt. Aufgrund der massiven Verseuchung des Bodens mit Blei und Arsen ruht der Betrieb seit 7 Jahren. Eigentlich ist die Genehmigung nach 3 Jahren im Jahr 2016 längst ausgelaufen. Durch einen Trick wurde aber versucht, diese aufrecht zu erhalten. Mit Zustimmung des Landkreises wurde in 2016 und 2019 einmal geschossen. Dadurch meinen Schützenverein und Landkreis, dass die Genehmigung nicht erloschen wäre.
    Um Fördergelder aus der Sportförderung zu bekommen, wurde die Schießanlage jetzt als Sportanlage deklariert.  Bewilligt wurden bereits 150.000€ aus Steuergeldern. Mit dem Geld sollen u.a. eine Toilettenanlage und ein Geräteschuppen neu gebaut werden. Für die Sanierung des verseuchten Bodens hat das Land Niedersachsen weitere 250.000€ bewilligt. Der verseuchte Boden soll aber nur in Kunststofffolien eingepackt und auf dem Gelände eingelagert werden. Dies ist aus Sicht des NABU keine dauerhafte Sanierung sondern nur eine kostengünstige Zwischenlagerung.   
    Der NABU wehrt sich zusammen mit einer Bürgerinitiative gegen die Wiederinbetriebnahme und hat dafür einen Rechtsanwalt eingeschaltet. So ein Schießbetrieb würde nicht nur die Tierwelt erheblich stören. Das Geknalle der Schrotflinten wäre nicht nur in Fischerhude, sondern bis nach Oyten zu hören sein. Der Schützenverein plant einen Betrieb an 3 Tagen in der Woche, mittwochs, samstags und sonntags. 
    Einen gegen die Inbetriebnahme gerichteten Widerspruch hat der Landkreis Verden kürzlich abgewiesen. Daher hat der NABU nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Stade eingereicht. Um die Kosten für das Gerichtsverfahren und die Rechtsanwaltskosten aufbringen zu können, ist der NABU aber auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wer den Naturschutzbund dabei unterstützen möchte, kann eine Spende auf das Konto DE50 2915 2670 0010 2682 17 bei der Kreissparkasse Verden überweisen mit dem  Verwendungszweck : "Spende Fischerhude" oder direkt über den Button spenden.
    Spenden sind steuerlich absetzbar. 
    In dem Fall, dass wir die Klage gewinnen und der Landkreis uns die Prozesskosten erstatten muss oder mehr Spenden eingehen, als benötigt werden, werden wir  nicht benötigte Spendengelder für Naturschutzprojekte im Bereich Fischerhude  einsetzen.

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