Straftaten erfolgen oft im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum. Menschen, die straffällig werden, haben bereits eine schwierige Vergangenheit, die durch eine Vielfalt psychischer und sozialer Probleme gekennzeichnet ist.
Suchtmittelmissbrauch tut ein Übriges, um sie letztendlich auf die schiefe Bahn geraten zu lassen. Oft endet dies im offenen oder geschlossenen Strafvollzug. Ziel einer Haftstrafe ist dabei, Gefangene zu resozialisieren. Jedoch ist der Übergang von der Haft zurück in das normale Leben oft von Rückfällen begleitet. Die Mehrheitsgesellschaft und Straffällige wenden sich leider jeweils gegenseitig voneinander ab. Diesen Teufelskreis möchten wir mit unserer Arbeit unterbrechen. Deshalb betreibt das Blaue Kreuz in Deutschland e. V. Wohngruppen für straffällig gewordene Menschen, die eine Straftat im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum begangen haben.
Das Programm wendet sich einerseits an Gefangene im Vollzug, d. h. für eine Straftat verurteilte Insassen eines Gefängnisses im Land Brandenburg und betreut andererseits diese Menschen weiterhin nach ihrer Entlassung. Unter der Aufsicht von Blaukreuz-Pädagogen lernen die Bewohner, ihren Alltag, ob inner- oder außerhalb der Haftanstalt, sinnvoll zu gestalten. Sich mit sich selbst auseinanderzusetzen ist für viele der Bewohner bis dahin fremd – Schritt für Schritt werden sie in zeitintensiver Betreuungsarbeit an den Aufbau eines aufgeklärteren und reflektierten Selbst herangeführt. Unter pädagogischer Anleitung hinterfragen die Programmteilnehmenden dabei die Rolle, die Alkohol und/ oder illegale Drogen bei ihrer begangenen Straftat gespielt haben.
Die Betreuung und Begleitung der straffällig gewordenen Männer ist nicht nur für die Teilnehmer selbst wichtig, sondern letztlich vor allem für die Gesellschaft, in die sie nach Verbüßung ihrer Haftstrafe zurückkehren!