Wir haben 0,97 € Spendengelder erhalten
Markus Jahn schrieb am 04.03.2021
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Blindenführhundwesens im Interesse der deutschen und soweit möglich auch der ausländischen blinden oder sehbehinderten Menschen.
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: den Betrieb einer eigenen Blindenführhundschule die Zucht, Aufzucht und Ausbildung von Blindenführhunden sowie eine umfangreiche fachliche Beratung von blinden oder sehbehinderten Menschen.