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Deutschlands größte Spendenplattform

Wir haben 438,75 € Spendengelder erhalten

Gerald Seibel
Gerald Seibel schrieb am 19.05.2021

Wir haben heute die erhaltenen Spenden abgerufen um dies für die Begleichung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu nutzen. Sowohl unser Eilantrag als auch das Hauptverfahren wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt aus formaler Gründen ohne inhaltliche Prüfung als unbegründet zurückgewiesen. Unser Widerspruch vor den Oberverwaltungsgericht in Koblenz wurde zwar inhaltlich geprüft, nachdem aber zwischenzeitlich die US-Army das Zugeständnis gemacht hatte, keine Gefahrstoffe der höchsten Gefährdungsklasse im Gefahrstofflager zu lagern (auf wessen Veranlassung hin ist uns unbekannt) wurde der Widerspruch ebenfalls als unbegründet zurück gewiesen, da der nun verringerte Sicherheitsabstand nur 1.450 m betrug (vorher 2.190 m) und somit 30 m geringer als der festgestellte Abstand des Klägers zu seinem Wohnhaus (1.480 m). Wir haben nun als letztes rechtliches Mittel der deutschen Gerichtsbarkeit Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, da der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht verwehrt war.
Weiter Informationen finden Sie unter  https://www.gefahrstofflager.website/