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Systematischer Unwille zur unabhängigen juristischen Aufklärung

Katrin
Katrin schrieb am 16.01.2022

 Liebe Spender*innen,  vielen Dank für Eure/Ihre Spenden für unsere Kampagne #JusticeForMbobda  Das Ermittlungsverfahren im Fall der institutionellen Tötung von Bruder Tonou Mbobda ist durch die Ablehnung des Klageerzwingungsantrages der Anwält*innen der Familie Mbobda durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mittlerweile offiziell beendet worden. Das OLG Hamburg berief sich hierzu auf „formale Gründe“ und natürlich auf die Argumentationslinien von Oberstaatsanwalt Lars Mahnke von der Staatsanwaltschaft Hamburg, der den Ermordeten Tonou Mbobda trotz der nötigenden Einkreisung und körperlichen Erstintervention durch 3 Sicherheitsmitarbeiter ohne Rechtsgrundlage als „Angreifer“ kriminalisierte und den gewalttätigen Sicherheitsmitarbeitern eine „Lebensrettungsabsicht“ und ein Recht auf „Notwehr“ attestierte, das er Bruder Tonou Mbobda primär absprach. Oberstaatsanwalt Mahnke diskreditierte die unmittelbaren Zeug*innen, die selbst Psychiatriepatient*innen waren allesamt als „unglaubwürdige Lagerzeug*innen“ während er den Täter*innenperspektiven im Gegensatz dazu „objektive Glaubwürdigkeit“ attestierte.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Eva Maria Ogiermann der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg bestätigte in ihrer Stellungnahme die Auffassung des OStA Mahnke und zog hierzu eine situationsfremde frühere Zwangsbehandlung als „Beweis“ für die vermeintliche „Gefährlichkeit“ des Toten heran, obwohl auch damals keine ‚aggressiven Handlungen‘ seitens des Patienten gegen Unbeteiligte beschrieben worden waren und ergänzte die vermeintliche „Eigengefährdung“ um die anlasslose Unterstellung, dass Bruder Tonou Mbobda das Kliniksgelände hätte verlassen können / wollen und dort den „Gefahren des Straßenverkehrs“ ausgeliefert gewesen wäre. Sie attestierte den Tätern ein „Irrtumsrecht“ bezüglich der fehlenden Rechtsgrundlage für ihr Handeln und rechtfertigte dieses Fehlen zusätzlich mit der nachträglichen Anordnung erst nach dem tödlichen Übergriff. 

Die juristischen Entscheidungen über alle Instanzen und auch die politische Unterbindung von konkreten Konsequenzen offenbaren erneut den systematischen Unwillen zur unabhängigen juristischen Aufklärung und Strafverfolgung von institutionell rassistischen Täterkollektiven gegen das Leben von Schwarzen Menschen in Deutschland. Die Mörder*innen werden von der Einhaltung verbindlicher Rechtsnormen „befreit“ während die Rechte der Opfer systematisch negiert werden. Die Mörder*innen haben beim Töten Schwarzer Menschen entweder in „Notwehr“ oder „Irrtum“ gehandelt oder ganz und gar „alles richtig gemacht“ beim Töten bzw. die „lebensbedrohliche Eigen- und Fremdgefährdung“ durch die Tötung final beendet.

Egal ob juristisch, medizinisch oder politisch – solche selektiv täter*innenschützende und opferkriminalisierende Wahrnehmungen und Wertungen sind Ausdruck einer systemischen rassistischen Befangenheit in Weißem eurozentrischen Überlegenheitsdünkel, der Aufarbeitung und Fehlerkultur strukturell verhindert und die Täter*innen immer wieder zu neuen exzessiven Taten ermutigt.  

Eure Spendengelder verwenden wir zur Begleichung von Anwaltskosten sowie den Kosten für Informationsmaterialien, Veranstaltungen und unserer Öffentlichkeitsarbeit.

Wir danken nochmals für die solidarische Unterstützung! 
Tonou Mbobda – Das war MORD! 

Mehr Informationen: Homepage:
 
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