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Alexandra Tauch
Alexandra Tauch schrieb am 13.01.2021

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Genesung und des psychischen Wohlbefindens von kranken und pflegebedürftigen Personen durch verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen und Arbeiten, im Speziellen durch Besuche von professionellen Klinikclowns in (Kinder)Krankenhäuser, Hospiz, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen, ggf. auch zu Hause verwendet wird.