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Der Amtsschimmel wiehert……. ……und zwar ganz kräftig!

Manchmal kann man sich als ehrenamtlicher Kassierer eines gemeinnützigen Vereins nur wundern. Die beiliegende Rechnung erweckt zunächst den Eindruck eines vorgezogenen Aprilscherzes; dem ist aber nicht so.

Der Zweck des an sich sinnvollen Transparenzregisters besteht darin, jenseits (verschachtelter) juristischer Strukturen die natürlichen Personen und „wirtschaftlich Berechtigten“ zu erkennen, die am Ende dieser Strukturen stehen. Dies soll dazu beitragen, den Mißbrauch von Vereinigungen und Rechtsgestaltungen zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern (mal wieder die gleiche Begründung). Ob dieser Zweck immer, z.B. bei Einschaltung einer außereuropäischen Gesellschaft, erreicht wird, darf schon bezweifelt werden. Nachforschungen von Correctiv lassen da zweifeln. (N.B. Wie war das noch mit der Transparenz bei den Politikern und Abgeordneten?)

Mit der Aufnahme aller kleinen, gemeinnützigen Vereine, die durch die Finanzverwaltung sowieso laufend geprüft werden,  jetzt aber die Datenbank aufzublähen und  Datenmüll zu produzieren, ist eine rein bürokratische Übertreibung. Als wirtschaftlich Berechtigte werden nunmehr die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder angezeigt, die ihre Freizeit und privaten Gelder in die verschiedenen Projekte investieren. WOW: welcher wirtschaftliche Erkenntnisgewinn! Es wird nicht nur Datenmüll gesammelt, die Ergebnisse sind auch noch falsch und laufen dem eigentlichen Ziel des Registers entgegen!!! Ein richtiger Ansatz wird durch die staatliche Bürokratie erneut ins Gegenteil verdreht.

Für staatlich verordneten Zwangsabruf von vorgeschriebenen Zwangsleistungen auch noch Gebühren zu zahlen, auch daran hat sich der deutsche Michel brav gewöhnt. Aber jeder angehende Betriebswirt kann bei diesem Gebührenbescheid nur noch den Kopf schütteln: Für 45 Eurocent (nach Abzug von Steuer und Standardporto!? ) den Druck des Gebührenbescheids, Kuvertierung, Debitorenbuchhaltung, Bankgebühren, Buchhaltung usw. bezahlen….. Selbst bei der als gnadenlos berüchtigten Finanzverwaltung gibt es eine Kleinbetragsverordnung (KBV).

Der Vereinskassierer müßte jetzt die Buchungsmaschinerie anwerfen: Buchungsbeleg schreiben, ein weiteres Vorstandsmitglied für das 4-Augen-Prinzip einschalten, zwei gebührenpflichtige TANs bei der Bank erzeugen, den Betrag verbuchen…..

Im konkreten Fall hat der Autor jetzt den Betrag ganz unbürokratisch von seinem privaten Konto bezahlt, er ist ja schließlich der „wirtschaftlich Berechtigte“.

 

Ein IMHO von Armin Hagedorn