Wir haben 1.195,00 € Spendengelder erhalten
A. Kessler schrieb am 24.12.2024
Wir danken allen Unterstützer*innen für eine weitere Runde an Spenden an unser Projekt zum Familiennachzug zu subisidiär Schutzberechtigten (https://jumen.org/familiennachzug-zu-subsidiaer-schutzberechtigten/) !
Auch wenn unsere Arbeit zum Thema Familiennachzug gerade eher im Hintergrund läuft und wir keine neuen Fälle übernehmen, zielen wir weiterhin auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oder internationaler Menschenrechtsgremien, welche die Rechtswidrigkeit dieser Praxis anerkennt und den Familiennachzug wieder uneingeschränkt ermöglicht.
Aktuell ist einer unserer Fälle, in dem der Familiennachzug nicht möglich war, weil ein Kind im laufenden Visumsverfahren während der Aussetzung des Familiennachzugs volljährig wurde, immer noch vor einem Bundesgericht anhängig. Rechtlich geht es um Fragen rund um das Kindeswohl und den Gleichbehandlungsgrundsatz.Wir sind weiterhin breit vernetzt und regelmäßig angefragt zur immer noch prekären Lage von betroffenen Familien. Im vergangenen Jahr haben wir dank eurer Spenden auf verschiedenen Fachveranstaltungen und Vortragsreihen von unseren Erfahrungen mit strategischer Prozessführung beim Familiennachzug berichten und unser Wissen teilen können. Dank dieser Spenden bleibt es möglich, die Rechtslage auch weiterhin aufmerksam und kritisch zu beobachten und immer wieder Forderungen an die Politik zu stellen.
Wer unsere gemeinnützige Menschenrechtsarbeit weiter unterstützen möchte, kann dies hier tun: https://jumen.org/support/ Vielen Dank!
Auch wenn unsere Arbeit zum Thema Familiennachzug gerade eher im Hintergrund läuft und wir keine neuen Fälle übernehmen, zielen wir weiterhin auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oder internationaler Menschenrechtsgremien, welche die Rechtswidrigkeit dieser Praxis anerkennt und den Familiennachzug wieder uneingeschränkt ermöglicht.
Aktuell ist einer unserer Fälle, in dem der Familiennachzug nicht möglich war, weil ein Kind im laufenden Visumsverfahren während der Aussetzung des Familiennachzugs volljährig wurde, immer noch vor einem Bundesgericht anhängig. Rechtlich geht es um Fragen rund um das Kindeswohl und den Gleichbehandlungsgrundsatz.Wir sind weiterhin breit vernetzt und regelmäßig angefragt zur immer noch prekären Lage von betroffenen Familien. Im vergangenen Jahr haben wir dank eurer Spenden auf verschiedenen Fachveranstaltungen und Vortragsreihen von unseren Erfahrungen mit strategischer Prozessführung beim Familiennachzug berichten und unser Wissen teilen können. Dank dieser Spenden bleibt es möglich, die Rechtslage auch weiterhin aufmerksam und kritisch zu beobachten und immer wieder Forderungen an die Politik zu stellen.
Wer unsere gemeinnützige Menschenrechtsarbeit weiter unterstützen möchte, kann dies hier tun: https://jumen.org/support/ Vielen Dank!