Ich habe 68,25 € Spendengelder erhalten
Die Spendengleder gehen immer noch an den Bedarf für die Prozesskosten. Das Urteil ist zwar mittlerweile rechtskräftig. Die Höhe von Schmerzengeld und Schadensersatz sind allerdings noch zu bestimmern. Dazu versuchen die Parteien derzeit außergerichtlich einen Vergleich zu schlißne. Von diesem wird auch abhängen in weldcher Höhe die von uns bereits getragenen Prozesskosten erstattet werden. Wie im Bedarf beschrieben kommen bereits geleistete Spenden in diesem Falle unserer gemeinnützigen Beratungsarbeit zugute.