Wo kein Kläger, da kein Richter
Bundesweite Tierschutzgesetze gibt es schon seit 1972 und seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz fest verankert.
Paradox ist jedoch: Die Interessen des Tierschutzes können zwar angezeigt werden – eine Pflicht der Behörden, diese zu berücksichtigen oder in ihre Entscheidung mit einzubinden gibt es aber nicht. Anerkannte Tierschutzorganisationen können die Einhaltung der Tierschutzgesetze weder überprüfen noch juristisch beeinflussen. Darüber möchten wir mithilfe geladener Politiker und Tierschutz-Aktivisten aufklären und endlich ein Verbandsklagerecht durchsetzen!
Das Klagerecht hilft z.B. wenn:
- Schwere Vernachlässigungen und Tierquälereien von Tierhaltern vorliegen
- Jungtiere aus Profitgier gezüchtet werden und illegaler Welpenhandel ohne Rücksicht auf die Tiere betrieben wird.
- Tierquälereien, im Zusammenhang mit Massentierhaltung stattfinden.
Unterstützt uns bei diesem wichtigen Thema und kommt zu unserem
Politischen Tag der offenen Tür
im Tierheim München
am Sonntag, 07. Oktober 2018, 10 bis 17 Uhr 