Prozess nach Angriff auf Studierende der TU Ilmenau startet im März
Der Prozess nach dem rassistischen Angriff an der TU Ilmenau ist nun terminiert: Die Hauptverhandlung findet am 3. und 10. März 2026 vor dem Amtsgericht Arnstadt statt. Angeklagt sind zwei Männer, die sich wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen verantworten müssen.
Aus der Pressemitteilung der Gewaltopferberatung ezra:
Die Opferberatung ezra begleitet und unterstützt mehrere Betroffene der Tat im Ermittlungsverfahren und weist auf die besondere Bedeutung der juristischen Einordnung der Taten hin.
ezra-Beraterin Johanna Schäfer: „Vor dem Hintergrund der Tatabläufe und der Zeug*innenaussagen ist es dringend geboten, ein rassistisches Tatmotiv sorgfältig zu prüfen. Eine solche Einordnung wäre ein wichtiges Signal an die Betroffenen, dass ihre Erfahrungen ernst genommen werden. Zudem kann eine rassistische Motivation strafverschärfend wirken und ist daher für eine angemessene rechtliche Bewertung zentral.“
Für die Betroffenen stellen die Angriffe bis heute eine große Belastung dar – körperlich wie psychisch. Viele von ihnen erleben den anstehenden Prozess als wichtigen Schritt, um Anerkennung des erlittenen Unrechts zu erfahren.
So gibt ein Betroffener des Angriffs an: „In diesem Fall geht es nicht nur darum, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, sondern auch darum zu bekräftigen, dass Rassismus, Einschüchterung und Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Ich hoffe, dass das rechtliche Verfahren zu einer gerechten Entscheidung führt, die den verursachten emotionalen wie auch körperlichen Schaden anerkennt und angemessene rechtliche sowie finanzielle Wiedergutmachung bietet.“
Ein weiterer Betroffener erklärt: „Ich wünsche mir vor allem, dass die Stimmen von uns Betroffenen gehört und ernst genommen werden. Es war schmerzhaft für mich zu erfahren, wie einige Personen versucht haben, die Aussagen und Erlebnisse von uns Betroffenen zu diskreditieren oder herunterzuspielen. Doch zum Glück gab und gibt es viel Solidarität und Unterstützung aus der Zivilgesellschaft.“
Einige der Betroffenen werden vor Gericht als Nebenkläger*innen auftreten.