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Lena Lindner
Lena Lindner schrieb am 04.03.2026

Der Bundestag hat Ende Februar die Anpassungsgesetze zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen und ist dabei in zentralen Punkten sogar über die europäischen Vorgaben hinausgegangen und hat Regelungen zusätzlich verschärft. Für geflüchtete Menschen bedeuten die Regelungen massive Verschärfungen - besonders betroffen sind schutzbedürftige Menschen mit schweren Erkrankungen oder Traumafolgestörungen.

Als psychosoziales Versorgungszentrum sehen wir im Zentrum ÜBERLEBEN erhebliche gesundheitliche Risiken für unsere Patient:innen und Klient:innen. Drei Anhaltspunkte verdeutlichen die konkreten Gefahren: 

  • Beschleunigte Verfahren: Mit der GEAS-Reform wird künftig ein großer Teil unserer Klient:innen in beschleunigte Verfahren fallen, etwa weil sie aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen oder aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent. In Verfahren mit stark verkürzten Fristen wird es vielen Betroffenen faktisch unmöglich sein, fachärztliche Diagnosen zu sichern oder Stellungnahmen in das Asylverfahren einzubringen, die für die Anerkennung ihres Schutzstatus entscheidend sind. 
  • Unterbringung in Sekundärmigrationszentren: Menschen, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, können in Zukunft in sogenannten Sekundärmigrationszentren untergebracht werden. Die Betroffenen dürfen die Einrichtung nur aus eng begrenzten Gründen, etwa für behördliche oder medizinische Termine, verlassen. Der Zugang zu unabhängiger psychosozialer Betreuung wird dadurch erheblich erschwert oder faktisch verhindert. Dadurch werden psychische Krankheiten voraussichtlich unerkannt bleiben und entsprechend weder behandelt noch im Asylverfahren oder bei der Unterbringung berücksichtigt. 
  • Leistungsausschlüsse: Geflüchtete mit Schutzstatus oder Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat sollen komplett von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Ihnen wird zugemutet, in ein anderes Land auszureisen, unabhängig davon, ob dort menschenwürdige Lebensbedingungen oder medizinische Versorgung gewährleistet sind. Für viele unserer Klient:innen könnte dies der Weg in die Obdachlosigkeit und ein Ausbleiben existenzieller Versorgungsleistungen bedeuten.  

Deshalb fordern wir die Bundesländer dringend dazu auf, bestehende Umsetzungsspielräume konsequent im Sinne der Schutzsuchenden zu nutzen. Entscheidend ist eine qualifizierte und zeitnahe Vulnerabilitätsprüfung jeder Person, damit besonders schutzbedürftige Menschen angemessen versorgt und von zusätzlichen Restriktionen wie Freiheitsbeschränkungen oder beschleunigten Verfahren ausgenommen werden. Für unsere Patient:innen und Klient:innen kann das überlebenswichtig sein.

Und umso dankbarer sind wir für die Unterstützung von Euch - denn mit Euren Spenden ermöglicht ihr unseren tagtäglichen Einsatz für die Rechte auf Asyl und Gesundheit unserer Patient:innen und Klient:innen. Mit Eurer Hilfe können wir traumatisierte geflüchtete Kinder und Erwachsene auch weiterhin bestmöglich psychosozial begleiten und ihnen eine echte Chance auf Integration und eine selbstbestimmte Zukunft schenken. Dafür danken wir Euch von ganzem Herzen!