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S. Kauffmann
S. Kauffmann schrieb am 05.10.2023

Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 sind auf den Betreuungsverein zusätzliche Aufgaben bei der Unterstützung, Beratung und Schulung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer zugekommen. Ebenfalls dazugekommen ist die Beratung über Patientenverfügungen und das Angebot zur Vertretung ehrenamtlicher Betreuer im Verhinderungsfall. U.a wurde ein umfangreicher Ratgeber für Ehrenamtliche erstellt.