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betterplace.org
Deutschlands größte Spendenplattform

Wir haben 692,07 € Spendengelder erhalten

PX Sozialwerk gGmbH
PX Sozialwerk gGmbH schrieb am 25.02.2026

Die über betterplace.org eingeworbenen Spenden werden für die satzungsgemäße, gemeinnützige Arbeit der PX Sozialwerk gGmbH zur Unterstützung, Beratung und Begleitung von Frauen* in Prostitution im Rhein-Main-Gebiet eingesetzt. Die Mittel dienen der Sicherstellung und Weiterentwicklung unserer niedrigschwelligen Angebote, beispielsweise in folgenden Bereichen: Niedrigschwellige Beschäftigungsangebote (Minijobs)
Spenden ermöglichen es uns, Frauen* im Rahmen geringfügiger Beschäftigungen anzustellen. Dadurch erhalten sie erste Einblicke in alternative Erwerbsstrukturen, sammeln praktische Erfahrungen und werden in ihrer beruflichen (Re-)Integration gestärkt. Die Mittel werden für entsprechende Personalkosten sowie begleitende Anleitung und Koordination eingesetzt. Betrieb unseres Drop-In-Centers
Die Spendengelder tragen zur Finanzierung der laufenden Sach- und Betriebskosten unserer offenen Anlaufstelle bei. Dazu zählen insbesondere Ausgaben für Lebensmittel und Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Materialien für niedrigschwellige Bildungs- und Kreativangebote sowie weitere notwendige Aufwendungen, die einen geschützten Raum der Begegnung, Stabilisierung und Beratung ermöglichen. Personal- und Verwaltungskosten zur Umsetzung unserer Angebote
Ein Teil der Spenden wird für anteilige Personal-, Koordinations- und Verwaltungskosten verwendet, die zur Durchführung unserer aufsuchenden Arbeit, sozialarbeiterischen Begleitung und Integrationsangebote erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Kosten, die nicht oder nur teilweise durch Projektförderungen gedeckt sind. Die Spendengelder werden somit für Personal-, Sach- und Betriebskosten eingesetzt, die unmittelbar der Stabilisierung, dem Empowerment sowie der gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen* in Prostitution dienen. Die Verwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der in unserer Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke gemäß Abgabenordnung.