Kontodaten: IBAN: DE16360602950030079060/BIC: GENODED1BBE
(Dominikanerprovinz des Hl. Albert in Deutschland und Österreich) "Stiftung Lumen Cordis"
Anfang des Stiftungssatzungsentwurfs:
Stiftung zur Förderung kontemplativer Spiritualität
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
1.1 Die Stiftung führt den Namen Lumen Cordis. Stiftung zur Förderung kontemplativer Spiritualität.
1.2 Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Ampfing.
§ 2 Zweck der Stiftung
2.1 Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, insbesondere die Förderung der Kontemplation, des kontemplativen Gebets und der Entwicklung einer kontemplativen Spiritualität sowie des interdisziplinären, interkonfessionellen und interreligiösen Austauschs darüber sowie soweit damit in Zusammenhang stehend und soweit dafür ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung.
2.2 Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck durch eigene Projekte oder durch Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die den vorgenannten gemeinnützigen Zweck fördern.
2.3 Eigene Projekte im Sinne des vorstehenden § 2.1 können insbesondere sein:
· Veranstaltungsangebote zur Theorie und Praxis der Kontemplation sowie die individuelle Betreuung von Interessierten,
· die Förderung von Veranstaltungen und Veröffentlichungen Dritter mit Bezug zur Kontemplation sowie die Förderung der Teilnahme daran durch Zuschüsse und Stipendien,
· die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Kontemplationslehrern bzw. -anleitern durch Zuschüsse oder
· die Förderung des Aufbaus und des Betriebes von Zentren zur Ausübung der Kontemplation, des kontemplativen Betens und der kontemplativen Spiritualität.
2.4 Die Stiftung kann darüber hinaus soziales Engagement und sozial tätige Einrichtungen fördern, sofern dafür ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
2.5 Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht. Die Entscheidung über die Verwirklichung des Zwecks obliegt dem Vorstand nach Maßgabe dieser Satzung.
§ 3 Gemeinnützigkeit
3.1 Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung“.
3.2 Die Stiftung ist selbstlos tätig.
3.3 Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§ 4 Stiftungsvermögen
4.1 Das Grundstockvermögen der Stiftung ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft.