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Michael Bohmeyer
Michael Bohmeyer schrieb am 17.09.2026

Deine Beschreibung der Verwendung ist rechtsverbindlich und muss zu dem in der Projektbeschreibung und in den Bedarfen beschriebenen Zweck passen. Dies dürfen natürlich nur steuerbegünstigte Zwecke nach der Abgabenordnung sein und müssen Teil eurer Satzung sein.