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Jutta Ortlepp
Jutta Ortlepp schrieb am 16.12.2025

Nach der Umwelthilfe ist mit dem Landesnaturschutzverband (LNV) auch der zweite Kläger gegen die Gäubahn-Kappung in die nächste Instanz zu gegenagen. „Beim Verwaltungsgericht ging es um Formalien der Klagebefugnis als Umweltverband“, so LNV-Vorsitzender Gerhard Bronner. Also darum, ob die Kappung wesentliche Umweltauswirklungen habe. „Der Verwaltungsgerichtshof hat darüber befunden, ob die von uns vertretenen Umweltbelange tangiert sind und dies negativ beschieden". Ein zweites Rechtshilfeverfahren läuft aber noch. Aus Sicht des LNV verstößt eine langfristige Unterbrechung gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Spenden werden für das noch laufende Klageverfahren verwendet. Wir danken herzlich für die Unterstützung!