
DGKiM e.V.
wird verwaltet von Oliver Berthold
Über uns
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) vertritt Ärzt:innen und alle Berufsgruppen, die sich im Gesundheitswesen professionell um Kinder kümmern, die von Misshandlung, Vernachlässigung oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Gemeinsames Ziel ist die praktisch-ärztliche, klinische und wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Erkennung und Verhinderung von Gewalt an und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Die DGKiM versteht sich als die Interessenvertretung für den Kinderschutz in der Medizin in Deutschland.
Letzte Projektneuigkeit

Wir haben 184,95 € Spendengelder erhalten
Liebe Unterstützer:innen,
ner Aktualisierungsprozess der S3-Kinderschutzleitlinie ist derzeit in vollem Gange. Nachdem das Leitliniensekretariat im März 2025 seine Arbeit aufgenommen und im Juni 2025 personell erweitert wurde, fand am 31. Juli 2025 das konstituierende Treffen der Leitliniengruppe statt. Dabei wurde das weitere Vorgehen bis Ende 2026 abgestimmt. Ziel ist, die Arbeiten im Dezember 2026 abzuschließen und die aktualisierte Version der Leitlinie im AWMF-Leitlinienregister zu veröffentlichen. Die Aktualisierung umfasst die inhaltliche und redaktionelle Überprüfung sämtlicher Hintergrundtexte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Leitliniengruppe. Zudem werden auf Grundlage der Bestands- und Bedarfsanalyse von 2023 insgesamt 17 Handlungsempfehlungen aus unterschiedlichen Themenbereichen überarbeitet. Dies betrifft Handlungsempfehlungen aus dem Bereich Partizipation (HE 1, HE 3, HE 11), KWG, Kooperation und Beratung (HE 13), Screening in der Notaufnahme (HE 56), Schwangerschaft und Psychische Gesundheit (HE 45, HE 47, HE 49), Suchtbelastungen der Personensorgeberechtigten (HE 55), Diagnostik: Nicht akzidentelles (Schädelhirn-)Trauma (Statement HE 72), Diagnostik: Röntgen-Skelettscreeing (HE 86, HE 87), Diagnostik: Sexueller Missbrauch (HE 112, HE 114) und Interventionen für Eltern (HE 131, HE 133, HE 134). Neben der Einarbeitung der bisherigen Kommentierungen erfolgt eine neue systematische Literaturrecherche einschließlich Evidenzbewertung. Dabei wird die bisherige Bewertungssystematik nach SIGN (Scottish Intercollegiate Guidelines Network) auf das Oxford-System von 2011 umgestellt. Zur Unterstützung dieser Umstellung hat das Leitliniensekretariat eine entsprechende Matrix entwickelt, die die Überführung bestehender Evidenzlevel ermöglicht. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt ist die erstmalige Aufnahme des Themas „Medizinische Kindesmisshandlung (Münchhausen-by-proxy)“, für das eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet wird. Diese wird das Leitliniensekretariat bei der Entwicklung von PICO-Fragen, der Literaturrecherche, Evidenzbewertung und Formulierung neuer Empfehlungen fachlich begleiten. Eine Zuwendung aus dem Projektpreisgeld des Internationalen Karlspreises zu Aachen ermöglicht es uns, den Themenbereich Kinderschutz in der digitalen Welt – insbesondere das Spektrum sexueller Übergriffe auf Kinder im virtuellen Raum – in unsere Arbeit aufzunehmen. Wir freuen uns sehr darüber, da dieses Themenfeld derzeit rasant an Bedeutung gewinnt und wir so in der Lage sind, frühzeitig wissenschaftliche Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen bereitzustellen. Aktuell arbeitet das Leitliniensekretariat intensiv an der Bearbeitung der 17 Handlungsempfehlungen und der umfassenden systematischen Literaturrecherche. Bis Mai 2026 sollen diese Arbeiten einschließlich der Evidenzbewertung und Anpassung der Empfehlungen abgeschlossen sein, sodass die Ergebnisse anschließend mit der Leitliniengruppe diskutiert werden können. Bis Mitte Oktober 2026 ist die Konsentierung über ein Delphi-Verfahren und eine Konsensuskonferenz vorgesehen, bevor die öffentliche Kommentierungsphase startet. Damit die aktualisierte S3-Kinderschutzleitlinie Ende 2026 fristgerecht im AWMF-Leitlinienregister veröffentlicht werden kann.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Viele Grüße
Oliver Berthold