
Bürgerinitiative Saaletal e.V.
wird verwaltet von Thomas Lichtenstein
Über uns
Unsere Bürgerinitiative möchte mit Vorträgen, Exkursionen, Diskussionsrunden, Filmabenden und vielem mehr die Schönheit und Bedrohung des "Unteren Saaletals" einem breiten Publikum nahe bringen. Auch sollen die Möglichkeiten einer touristischen Nutzung stärker als bisher untersucht werden, damit einige Arbeitsplätze entstehen können. Durch eine sinnvolle touristische Nutzung würden langfristige Arbeitsplätze für die Anwohner geschaffen. Die Autobahn A143 hingegen gibt nur während der kurzen Bauzeit einigen Menschen Beschäftigung. Auf lange Sicht leidet aber der Tourismus, da die Landschaft durch die Zerschneidung ihre Attraktivität verliert.
Letzte Projektneuigkeit

Schwarzbau an der A 143 muss sofort eingestellt werden - jeder weitere Tag ist Steuergeldverschwendung
Wie die Autobahnbau-Gesellschaft DEGES am Freitag, 9. Januar 2026 zugegeben hat, hat sie den ursprünglichen Bauplan des Landschaftstunnels der Autobahn 143 bei Friedrichsschwerz heimlich geändert.
Die DEGES erklärte gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung am 9.1., es handle sich lediglich "um eine Modifikation". Das ist eine Lüge. Die Anwälte der DEGES, gegen die wir 2019 vor dem Bundesverwaltungsgericht gestritten haben, dürften das sehr gut wissen.
Weiter erklärte die DEGES gegenüber der MZ, man "stimme sich nun mit dem Fernstraßenbundesamt als zuständiger Behörde ab." Das ist eine dreiste Verdrehung der Rechtslage.
Richtig ist:
1. Die DEGES hat hier einen eklatanten Rechtsbruch begangen, der ein Fall für den Staatsanwalt ist. Es wurden und werden jeden Tag, an dem weiter gebaut wird, öffentliche Gelder veruntreut (§ 266 StGB). Die DEGES hätte vor und nicht nach dem Baubeginn anfragen müssen. Das Fernstraßenbundesamt hätte diese Anfrage nach geltendem Recht abgelehnt.
2. Die Sprüche des Bundesverwaltungsgerichtes von 2019 und 2007 haben diese Bauweise mit durchgezogener Tunnelwand jeweils nicht zugelassen. Der aktuelle Bau ist rechtswidrig und keine kleine "Modifikation".
3. Die gesamte Lüftungs- und Ablufttechnik, die das FFH-Gebiet vor Stickstoffeinträgen bewahren sollte, war nur für den einen großen Tunnelquerschnitt ohne Trennwand ausgelegt (BVerwG, 9 A 2.18). Mit einer festen Trennwand funktioniert dieses System nicht mehr. Die DEGES macht damit das Herzstück der gerichtlich abgesegneten Umweltvorsorge zunichte.
4. In der Mitteldeutschen Zeitung vom 12.1. wurde die DEGES erneut zitiert. Hier ist abermals vieles falsch, weil die DEGES aus dem Zusammenhang gerissen zitiert.
Richtig ist:
- der Planänderungsbeschluss (PÄB) von 2018 umfasst 795 Seiten, sowie Planunterlagen
- Es gibt eine Kurzbeschreibung der Funktion der Abluftanlage auf den Seiten 250 bis 255 und darin wird keine Mittelwand erwähnt. Auf den Seiten 251 und 252 wird jedoch mehrfach auf die Antragsunterlage 12.6.3.2 Bezug genommen, in der die Abluftanlage und die durch Stützen aufgelöste Mittelwand detailliert dargestellt werden, einschließlich Bauplan in der Anlage.
- Eine weitere Festlegung zum Tunnel findet sich unter 2.9.1.3.1 auf Seite 400 des PÄB. Dort heißt es: "Er ist als Gegenverkehrstunnel mit einer Länge von 300 Metern bei aufgelöster Mittelwand angelegt, wodurch sonst mögliche ausgeprägte, längsförmige Luftströmungen gebrochen werden, (vgl. PU 12.6.3.2, S. 21)"
Wir prüfen zusammen mit unserem Partner, dem NABU Halle-Saalkreis, eine Eilklage.
Wir fordern die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses durch den Landtag des Landes Sachsen-Anhalt, um über die politische Verantwortung aufzuklären.
Wir fordern hiermit das Fernstraßenbundesamt auf, die Verhängung eines sofortigen Baustopps zu prüfen.
Die DEGES und das Bundesverkehrsministerium haben die finanzielle Verantwortung für den Rückbau zu tragen.
https://betterplace-assets.betterplace.org/uploads/project/image/000/121/670/376859/limit_600x450_image.jpg
Bürgerinitiative Saaletal, Halle an der Saale, 13. Januar 2026
Kontakt
Große Klausstrasse 11
06108
Halle / Saale
Deutschland