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Kinderschutz & Jugendwohlfahrt e.V.

wird verwaltet von F. Meier

Über uns

Jedes Kind hat ein Anrecht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung seinem Alter gemäß. Dies wurde im Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten, die 1990 auch von Deutschland unterzeichnet wurde.

Dieser Grundsatz entspricht der Satzung des Vereins Kinderschutz und Jugendwohlfahrt e.V., der Orte der Erholung und Begegnung für Kinder- und Jugendgruppen unterhält. Im Vordergrund steht dabei, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, Urlaub von ihrem sozialen Umfeld zu machen und Natur zu erleben.

Kontakt

Stresemannstr. 136
22769
Hamburg
Deutschland

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