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Bebauungsplan Solarfeld Kuhz unwirksam. Urteil mit Signalwirkung!
Das OVG Berlin-Brandenburg gibt der Rügeschrift des BUND in Bezug auf die Planungsfehler der Gemeinde Boitzenburger Land für die Mega Freiflächen-Solaranlage PVA Kuhz 2 recht. Eine
Revision wird nicht zugelassen.
2021 wurde der Bebauungsplan für die drei Freiflächen-Solaranlagen im Boitzenburger Land in
Kuhz, Wichmannsdorf und Haßleben festgesetzt. Nach anwaltlichen Stellungnahmen des BUND zu Verfahrensfehlern der Gemeinde und abgewiesenem Widerspruch zur Baugenehmigung beim Kreis Uckermark hat der BUND 2023 Normenkontrollklage vor dem Oberlandesgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingereicht.
Entlang ihrer umfangreichen Kenntnis des Sachverhalts haben die Richter die zahlreichen Rügen des BUND am Verfahrenstag, dem 12.02.2026, intensiv hinterfragt. Das OVG nahm zudem Bezug
auf ein Urteil des OVG Lüneburg, dass bei Solaranlagen dieser Größenordnung eine
Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig erachtet.
Die Richter kamen einmal zu dem Schluss, dass die Gemeinde Boitzenburger Land gesetzliche Anforderungen in Sachen Bürger- und Öffentllichkeits-Beteiligung vernachlässigt hat. Das betrifft unter anderem eine wesentliche Landschaftsbildanalyse zur PVA, die in den ausgelegten Unterlagen fehlte. Zum Anderen hat die Gemeinde auch beachtliche Mängel im Bebauungsplan durch Ermittlungs- und Bewertungsfehler hervorgerufen. Hier sticht die Standortwahl der PVA auf Ackerfläche in Bezug auf dessen fruchtbaren Bodenrichtwert hervor. Außerdem wies die Artenschutzprüfung methodische Unzulänglichkeiten auf, die mit Ermittlungsdefiziten behaftet sind.
BUND und die engagierten Bürger vor Ort sind aufgrund des gewonnenen Gerichtsverfahrens
entschlossen, auf eine für Mensch und Natur ökologisch vertretbare Anlage hin zu arbeiten, wenn
das neue Bauplan-Verfahren aktiv auf den Weg gebracht wird.
Die Vorschläge, die Anlage „zu heilen“ sind vielfältig und zu berücksichtigen: wie z.B. durch Tierkorridore bzw. Wildtier-Durchlässe, Heckenpflanzen auch zur südlichen Waldseite hin, höherer Zaunabstand zum Boden oder Unterbrechungen für Kleinsäuger, Ausdünnung der Module zum Sonne-Regen-Management, Baumpflanzungen im Innern der Anlage, um den Vogel-Landungs-See-Effekt auszuschliessen und ein begleitendes Bodenproben-Flora-Fauna-Monitoring um
heraus zu finden, ob sich tatsächlich eine lokale Bodenverbesserung durch die PV-Anlagen
entwickelt.
Es wäre wünschenswert, wenn im Anschluss an das Urteil des OVG keine weiteren rechtlichen Verfahren notwendig werden, um das umzusetzen. Insbesondere, da die Anlagen in Wichmannsdorf und Haßleben mit im Focus stehen.
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