Zum Hauptinhalt springenErklärung zur Barrierefreiheit anzeigen
Deutschlands größte Spendenplattform

Kunstverein Nordkanal e.V.

wird verwaltet von M. Albiez

Über uns

Satzung des Kunstvereins Nordkanal e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Kunstverein Nordkanal“. Der Verein hat seinen Sitz in Kaarst.
§ 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit
(1) Zweck des Vereins ist, die Förderung von Kunst am Nordkanal sowie die Förderung von Kunst im öffentlichen Raum im Kaarster Stadtgebiet.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist nicht auf das Erzielen von Gewinnen ausgerichtet.
(4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zu- wendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Kontakt

Suitbertusstr. 8
41564
Kaarst
Deutschland