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Deutschlands größte Spendenplattform

Klang-Farbe Orange e.V.

wird verwaltet von H. Schluß

Über uns

Auszug aus der Satzung: § 2 Zweck
1. Zwecke des Vereins sind die Förderung der Bildung, der Jugend und der Kultur.
2. Der Verein hat die Aufgabe, die Bestrebungen und Ziele der Musikschule Klang-Farbe Orange UG (haftungsbeschränkt) ideell und materiell zu unterstützen. Dies umfasst die Einwerbung finanzieller Mittel und die ideelle und logistische Unterstützung der Musikschularbeit. Dies soll insbesondere verwirklicht werden durch finanzielle Unterstützung beim Ankauf von Instrumenten, Ausrüstungen, Unterrichtsmaterialien, Honorarzahlungen, Förderunterricht und Verleihung von Stipendien. Darüber hinaus fördert der Verein Musikschulveranstaltungen und Musikschulfeste.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Letzte Projektneuigkeit

Für diese Bedarfe habe ich (Teile der) Spendengelder beantragt:

  H. Schluß  24. Januar 2017 um 17:18 Uhr

Ausstattung für die Musikschule für Chor und Orchesterprojekte mit Geflüchteten. DAs ist wichtig für die interkulturelle Arbeit der Klang-Farbe Orange.

Es wurden 20,00 € Spendengelder für folgende Bedarfe beantragt:

Begegnungschor 2016 20,00 €
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Kontakt

Straße der Nationen, 38
16515
Oranienburg
Deutschland