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Verein zur Förderung der Segeltherapie e.V.

wird verwaltet von C. Groll

Über uns

Zweck des Vereins zur Förderung der Segeltherapie e.V. ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) die Förderung von Menschen mit Behinderung durch die Segeltherapie. Dies soll geschehen indem die Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen mit Behinderung den Zugang zur Segeltherapie zu ermöglichen. Dazu zählt beispielsweise die barrierefreie Gestaltung von Steganlagen, die Errichtung eines Lifters zum Ein- und Ausstieg in das Boot, die Anschaffung von Spezialbooten, die auch schwerstbehinderten Menschen die Teilnahme ermöglichen. Weiterhin soll Menschen, die wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, die Therapie ermöglicht werden.
b) die Aus- und Fortbildung von Fachkräften auf dem Gebiet der Segeltherapie sowie die Erarbeitung von Qualitätsstandards.
c) die Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen (u.a. Universitäten) bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen und Publikationen.
d) die gezielte Öffentlichkeitsarbeit über die Anliegen des Vereins.
Grundsätzlich arbeitet der Verein zur Förderung der Segeltherapie mit lokalen Anbietern (Vereinen und Segelschulen) zusammenarbeiten, denn diese halten in der Regel die grundsätzliche Infrastruktur wie Gewässer, Steganlagen sowie Equipment vor. Dabei ist es besonders wichtig, dass die jeweiligen Kooperationspartner bereits Vorleistungen getroffenen haben, indem z.B. barrierefreie Toilettenanlagen oder Zugänge zum Gelände vorhanden sind.
Der Verein zur Förderung der Segeltherapie wird bundesweit tätig werden. Dabei sollen jedoch Ressourcen gebündelt werden. Dies bedeutet, dass zwischen den einzelnen Standorten eine räumlich sinnvolle Distanz sein muss und die Standorte grundsätzlich geeignet sein müssen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden Die Mitglieder erhalten in ihrer Mitgliedseigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Letzte Projektneuigkeit

Spendengelder, die nicht mehr für das Projekt ausgegeben werden können

  betterplace.org-Team  14. Februar 2018 um 15:45 Uhr

Liebe Spender,
bei Projekten, bei denen Spendengelder über einen langen Zeitraum hinweg nicht angefordert wurden, sehen das Gesetz und unsere Nutzungsbedingungen vor, dass die Spenden von der gut.org gemeinnützigen AG (Betreiberin von betterplace.org) zeitnah für deren satzungsmäßige Zwecke verwendet werden müssen.

Deshalb setzen wir die noch nicht verwendeten Spendengelder für diese Zwecke ein

Vielen Dank für Eure Unterstützung,
das betterplace.org-Team

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Kontakt

Knufenkamp 34
48163
Münster
Deutschland