
Ukraine-Hilfe e. V. Münster
wird verwaltet von K. Benker
Über uns
Kurzbeschreibung:
Unser Verein ist unter der Nr. 5522 im Vereinsregister des Amtsgerichts Münster eingetragen. Wir arbeiten ausschließlich unpolitisch und gemeinnützig ohne Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen unserer Satzung.
Satzung:
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Ukraine-Hilfe e. V.“. Er hat seinen Sitz in Münster und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck und Ziel des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der aktuell gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
a. Der Verein fördert:
• die Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsopfer aus der Ukraine
• die internationale Gesinnung zur Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
• den Völkerverständigungsgedanken
• jedes bürgerschaftliche Engagement zur Bekräftigung der aufgeführten Zwecke
• das demokratische Staatswesen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
• Projekte, die dem Verein im Rahmen seiner Zielsetzung dienlich sind.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins selbst und deren Angehörige erhalten in keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.
Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
b. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Vorbereitung und Durchführung konkreter Hilfsprojekte mit dem Schwerpunkt der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland, insbesondere in der Ukraine zum Beispiel in Form von
• Beschaffung, Transport und Verteilung von vor Ort benötigten Gütern, besonders medizinischem Zubehör, Kleidung, Spielzeug sowie Nahrungsmitteln an Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen, Kinderheimen, Kindergärten sowie direkt an betroffene Familien und Privatpersonen
• Hilfeleistung an behinderte, alte, kranke Menschen insbesondere in den Konfliktgebieten der Ukraine mit orthopädischen und medizinischen Hilfsmitteln sowie Hilfsgütern.
2. Vermittlung der Patenschaften und Gast-Aufenthalten aus dem Programm „Familien zu Familien“ insbesondere für sozial schwache Kinder, Waisenkinder, Straßenkinder, Familien und Privatpersonen vor allem aus den Konfliktgebieten der Ukraine
3. Unterstützung beim Transfer von Wissen und bei der Organisation von Austauschprogrammen, insbesondere bei der Organisation von Schüler- und Studentenaustausch-Programmen <
4. Unterstützung bzw. Zusammenarbeit mit anderen, gleich gearteten nationalen und internationalen Projektpartnern mit dem Ziel der Erziehung und Bildung nach dieser Satzung
5. Zielgerichtete Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Problematik, zum Beispiel durch Infobriefe, Internetpräsenz, Vorträge, Symposien usw.
§ 3
Mitgliedschaft
3.1. Vollmitgliedschaft
Vollmitglieder können alle natürlichen Personen werden, die das Ziel des Vereins aktiv unterstützen. Die Vollmitgliedschaft wird erworben auf schriftlichen Antrag durch Aufnahme durch den Vorstand. Der Austritt eines Vollmitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres möglich. Ein Vollmitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Vollmitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese bestätigt den Beschluss oder hebt ihn auf. Das Vollmitglied ist zu der Versammlung schriftlich einzuladen und anzuhören.
3.2. Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die das Ziel des Vereins ideell, finanziell und durch andere Art von Leistungen unterstützen. Auch Privatpersonen und juristische Personen aus dem Ausland können Fördermitglied werden und sind im Sinne der Zielsetzung der Satzung ausdrücklich erwünscht.
Die Fördermitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung.
Fördermitglieder sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt und können nicht für Vorstandsämter kandidieren bzw. gewählt werden.
Der Austritt eines Fördermitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand ohne Frist.
Ein einfaches Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Fördermitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Die Mitgliederversammlung bestätigten Beschluss oder hebt ihn auf. Das Fördermitglied ist zu der Versammlung schriftlich einzuladen und anzuhören.
§ 4
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand.
§ 5
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird von den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Sie führen die laufenden Geschäfte des Vereins. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Vorstandsmitglieder können nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung hauptamtlich tätig sein. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt. Vorstandssitzungen finden mindestens einmal jährlich statt. Die Beschlüsse des Vorstandes müssen mit einfacher Mehrheit gefasst werden und sind schriftlich zu protokollieren sowie vom Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 6
Mitgliederversammlung
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlung kann aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter wählen. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.
Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
1. Wahl und Abwahl der Mitglieder des Vorstandes; der Vorsitzende wird in einem gesonderten Wahlgang bestimmt
2. die Entlastung des Vorstandes
3. Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist
4. Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins
5. An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung und/oder Gründung von Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen
6. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins
7. Entscheidung über die Verwendung von Mitteln.
Die Mitgliederversammlung wird schriftlich vom Vorstandsvorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch einen stellvertretenden Vorsitzenden, mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen einberufen. Die vorläufige Tagesordnung ist anzugeben.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies unter Angaben von Gründen verlangen. Sie muss spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrages auf schriftliche Einberufung tagen. Die Mitgliederversammlung ist mit den erschienenen Mitgliedern unabhängig von der Anzahl beschlussfähig; ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Jedes Vollmitglied hat eine Stimme; diese ist schriftlich auf ein anderes Vereinsmitglied übertragbar.
Über die Beschlüsse und - soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich - auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.
§ 7
Satzungsänderungen und Auflösung
Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge dazu sind den stimmberechtigten Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt aus formalen Gründen vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks satzungsmäßiger Verwendung.
Die Auflösung des Vereins kann in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung, mit drei Viertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Münster, den 3. Juli 2015
Letzte Projektneuigkeit

Miles4Malabon netwletter #2/2026
or 🇺🇸 scroll down.
🇩🇪 Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
danke, dass ihr das Projekt „Miles for Malabon“ bislang so tatkräftig begleitet habt. Heute möchte ich auf meine nächste große Tour aufmerksam machen.
Am 15. August startet mein nächstes großes Ultracycling-Abenteuer – das Silk Road Mountain Race (SRMR) in Kirgistan. Der Wunsch, dabei zu sein, ist während des Northcape 4000 gewachsen. Die langen Asphaltstrecken durch Skandinavien haben mich neugierig gemacht, es irgendwann auch auf losem Untergrund mit dem MTB zu versuchen.
Das SRMR ist mit keinem meiner bisherigen Rennen vergleichbar. Schon deshalb wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr die Spendenaktion erneut unterstützt – damit wir das, was wir begonnen haben, weiter fest im Griff behalten.
Live-Tracking & Updates während des Rennens Das Rennen findet in abgelegenem Gelände statt. Dort ist Mobilfunk oft nur eingeschränkt verfügbar. Das Tracking erfolgt per Satellit. Dadurch kann es vorkommen, dass sich mein Dot eine Zeit lang nicht bewegt – das ist dann einfach so.
Ich werde versuchen, an Kontrollpunkten oder bei Empfang ein paar Nachrichten und Bilder zu teilen. Garantien kann ich dabei nicht geben – ich hoffe auf euer Verständnis.
Regelmäßige Updates In den Blogartikeln auf meiner Webseite findet ihr regelmäßig Neuigkeiten über die Vorbereitung in der heißen Phase im Juli.
Wofür eure Spenden konkret eingesetzt werden Wie auch bei meinen bisherigen Touren sammle ich Spenden für ein Projekt, das mir besonders am Herzen liegt: das Straßenkinderprojekt in Malabon, einem Armenviertel in Manila (Philippinen).
In den Slums von Manila – und insbesondere in Malabon – leben viele Kinder unter extrem schwierigen Bedingungen: Oft ohne festen Wohnsitz, ohne gesicherte Ernährung und ohne verlässlichen Zugang zu Bildung. Gewalt, Krankheiten und Perspektivlosigkeit bestimmen den Alltag.
Das Projekt hilft mit ganz konkreten Maßnahmen: - Täglich frisch zubereitete Mahlzeiten, damit die Kinder gesund und kräftig bleiben. - Betreuung durch engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Zeit haben und ein sicheres Umfeld schaffen. - Bildung und Schulunterricht, um langfristig einen Ausweg aus der Armut zu ermöglichen.
Mit eurer Hilfe können wir diesen Kindern Hoffnung und eine echte Zukunft schenken.
👉 Alle Infos: https://miles4malabon.de/de/silk-road-mountain-race-2026/
👉 Aktuelle Eindrücke, Fotos und Stories: Instagram @miles4malabon sowie
👉 WhatsApp: https://whatsapp.com/channel/0029VbDGMx54NVireL4hds1D
👉 Direkt spenden:* https://www.betterplace.org/de/fundraising-events/34768-miles-4-malabon
📍 Live dabei sein: https://dotwatcher.cc/race/silk-road-mountain-race-2026
Vielen Dank für eure Treue und euer Engagement. Gemeinsam können wir viel bewegen – im Sattel und darüber hinaus.
Mit sportlichen Grüßen Bert
🇺🇸 Dear supporters,
Thank you for your enthusiastic support of the “Miles for Malabon” project so far. Today, I’d like to tell you about my next big tour.
On August 15, my next big ultracycling adventure begins—the Silk Road Mountain Race (SRMR) in Kyrgyzstan. My desire to participate grew during the North Cape 4000. The long paved stretches through Scandinavia made me curious to try mountain biking on loose terrain someday.
The SRMR is unlike any race I’ve done before. For that reason alone, I’d be very grateful if you’d support the fundraiser again—so we can keep a firm grip on what we’ve started.
Live Tracking & Updates During the Race The race takes place in remote terrain. Cell service is often limited there. Tracking is done via satellite. As a result, my Dot may not move for a while—that’s just how it is.
I’ll try to share a few messages and pictures at checkpoints or whenever I have reception. I can’t make any guarantees—I hope you’ll understand.
Regular Updates In the blog posts on my website, you’ll find regular updates on my preparations during the crunch time in July.
How Your Donations Will Be Used As with my previous tours, I’m raising funds for a project that’s particularly close to my heart: the street children’s project in Malabon, a poor neighborhood in Manila (Philippines).
In the slums of Manila—and especially in Malabon—many children live under extremely difficult conditions: Often without a permanent home, without a steady supply of food, and without reliable access to education. Violence, disease, and a lack of prospects define their daily lives.
The project helps through very concrete measures: - Freshly prepared meals every day to keep the children healthy and strong. - Care provided by dedicated staff who have time to create a safe environment. - Education and school instruction to provide a long-term path out of poverty.
With your help, we can give these children hope and a real future.
👉 All the details: https://miles4malabon.de/en/silk-road-mountain-race-2026-2/
👉 Latest updates, photos, and stories: Instagram @miles4malabon and
👉 WhatsApp: https://whatsapp.com/channel/0029VbDGMx54NVireL4hds1D
👉 Donate directly:* https://www.betterplace.org/de/fundraising-events/34768-miles-4-malabon
📍 Watch live: https://dotwatcher.cc/race/silk-road-mountain-race-2026
Thank you so much for your loyalty and commitment. Together, we can make a big difference—on the bike and beyond.
With athletic regards, Bert
Kontakt
Johannitersstraße 17
48145
Münster
Deutschland
