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Justiz-Opfer e.V.

wird verwaltet von M. Jähn

Über uns

Der bundesweit aktive gemeinnützige Verein Justiz-Opfer e.V. in München

Freiheit und Gerechtigkeit für Opfer der Politik, Justiz, Polizei, Gutachter und Psychiatrien, Hilfe für Opfer von Willkür durch Politik, Behörden, Justiz, Polizei, Gutachter und Psychiatrien mit Aufdeckung von Struktur- und Systemdefiziten in der Bundesrepublik Deutschland

Der Skandal um Gustl Mollath beim Landgericht Regensburg erschütterte viele Menschen und dabei auch Juristen und Psychologen. Der Fall legte Schwächen des Gutachter- und Rechtssystems in Deutschland offen, das unkontrollierbar instrumentalisiert und missbraucht werden kann.

Es gibt eine hohe Zahl ähnlicher Fälle und Opfer der Justiz bei Wirtschaftsdelikten, Kapitalverbrechen und auch im Bereich der Psychiatrien, die keiner kennt und uns erschreckend vor Augen führen, dass im angeblichen Rechtsstaat Deutschland vieles im Verborgenen bleibt und toleriert wird. Hierdurch können jedoch menschenverachtende Zustände kaschiert werden. Der Gesetzgeber hätte längst reagieren müssen!

"Fakt ist, dass der kausale Auslöser für juristisches Unrecht stets eine Verleumdung oder Unwahrheit mit schlimmsten Auswirkungen für die Justizopfer ist, der gezielt Existenzen vernichten kann, auch um sich hierdurch möglicherweise persönliche Vorteile zu verschaffen oder andere Existenzen vorsätzlich zu zerstören, was als hochgradig kriminell bezeichnet werden kann. Früher sprach man hierbei richtigerweise von "Rufmord".

Der Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hatte 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht ein höchstrichterliches Urteil erkämpft (Az. 2 BvR 882/09), in dem untersagt wurde, dass psychisch kranken Straftätern gegen ihren Willen Psychopharmazeutika verabreicht werden dürfen. Das müsste somit erst Recht für alle Patienten in geschlossenen Psychiatrien gelten. Jedoch ist es nach wie vor Normalität, dass zwangseingewiesenen Menschen weiterhin gegen ihren Willen Psychopharmazeutika verabreicht und sogar Zwangsfixierungen durchgeführt werden, was eklatante Menschenrechtsverletzungen sind und normalerweise von Staatsanwaltschaften verfolgt werden müsste.

Der Deutsche Bundestag hatte im Februar 2013 trotz dieses Wissens mit § 1906 BGB die Zwangsbehandlung bei der Betreuung neu reglementiert und erreicht, dass betreuten Menschen mit psychischen Erkrankungen weiterhin gegen ihren Willen Psychopharmazeutika verabreicht werden und somit nach wie vor Zwangsbehandlungen erfolgen dürfen. Eine große öffentliche und politische Diskussion vom Gesetzgeber ist längst überfällig, aber offenkundig nicht gewollt. Deswegen möchten wir gerne eine umfangreiche, öffentliche Fallsammlung aufbauen, an deren Aufbau Sie alle aktiv mithelfen können, damit Schicksale, Erlebnisse und unzumutbare Zustände weiterhin nicht im Verborgenen bleiben.

Viele Opfer der Justiz, von Gutachtern, Unfällen und Psychiatrien durchleben häufig unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien unvorstellbares Leid und Qualen und können sich hiergegen mit rechtsstaatlichen Methoden kaum wehren, weil ihnen kaum ein Mensch hilft und sie keine Lobby haben. Dieses Leid und diese katastrophalen Zustände dürfen uns nicht egal sein, denn morgen könnte es uns z. B. genauso aufgrund einer banalen Verleumdung ergehen, auch durch eine jederzeit mögliche totale Überwachung des Staates durch das Programm "XKeyscore", sofern mit diesen Daten ein Missbrauch erfolgt. Zwar wird von staatlicher Seite bestritten, dass eine flächendeckende Überwachung stattfindet, doch wer garantiert und überwacht das?

Wer garantiert uns, dass die in Massen gesammelten Daten und Informationen nicht eines Tages gegen uns politisch missbraucht werden? Was wäre, wenn hierdurch z. B. kritische Menschen vor Gericht gebracht und mundtot gemacht werden? Überall lauern Gefahren, die die Freiheit und Unversehrtheit jeden einzelnen Bürgers massiv gefährden und im Grunde genommen gegen das Grundgesetz verstoßen. Wussten Sie übrigens, dass die Bundesrepublik Deutschland (BRD) seit inzwischen 65 Jahren immer noch keine vom Volk legitimierte Verfassung hat? Weshalb, wieso und warum ist das so? Wer hat hiervon einen Nutzen? Wer das toleriert und akzeptiert, sollte sich im Fall eines Missbrauchs nicht wundern und laut schreien, ihm sei Unrecht geschehen, weil er den Anfängen keinen Einhalt geboten hat.

Insofern kann von einer mit dem internationalen Völkerrecht und vom deutschen Grundgesetz garantierten Freiheit der Menschen und Bürger nicht mehr gesprochen werden, sondern vielmehr von einer scheinbar gewollten, staatlichen totalen Überwachung und Steuerung, die eine hohe Missbrauchsgefahr beinhaltet. Eine Missbrauchsgefahr kann niemals ausgeschlossen werden. Zu was eine totale staatliche Überwachung führen kann, erkennt man beim Dritten Reich durch die Gestapo und in der DDR durch die Stasi, in dem mit kompromittierenden Material und Informationen Menschen gefügig gemacht und somit für politische Zwecke instrumentalisiert werden konnten. In kriminellen Kreisen ist diese Arbeitsweise üblich.

Warum ist einerseits eine flächendeckende staatliche Überwachung mit dem Vorwand und der Begründung einer Terrorismusüberwachung erwünscht und sinnvoll (die jedoch bekanntlich nachweislich auch für andere Zwecke von "befreundeten Staaten" und möglicherweise sogar vom eigenen Staat instrumentalisiert wird, wie man anhand der TV-Doku "Die Story im Ersten: Schlachtfeld Internet vom 13.01.2015" genau erkennen kann) und andererseits sind wörtliche Protokollierungen, Videoaufzeichnungen oder Tonbandmitschnitte bei Gerichtsverhandlungen vollkommen unerwünscht? In Zeiten der Digitalisierung ist es heute kein großes Problem mehr, Gerichtsverhandlungen komplett und sehr kostengünstig aufzuzeichnen. Dies ist völlig absurd, widersprüchlich und paradox und mit Vernunft nicht mehr zu erklären! Ganz offenkundig soll die deutsche Gerichtsbarkeit nach Willen des Gesetzgebers unkontrollierbar bleiben.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage nehmen sich angeblich befreundete, demokratische Rechtsstaaten nach dem internationalen Völkerrecht das Recht heraus, bei einer ständigen Überwachung die Persönlichkeitsrechte von allen Bürgern ohne deren Einverständnis vorsätzlich zu verletzen bzw. dies wohlwissend wie z. B. die BRD sogar offen zu tolerieren und andererseits sind Tonbandmitschnitte und Videoaufzeichnungen als Beweis (Beweisverwertungsverbot gemäß § 201 StGB) vor Gericht verboten bzw. steht die Anfertigung sogar unter Strafe?! Dies stellt eine Rechtsverletzung des Staates selber gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Grundgesetz sowie nach internationalem Recht eine eklatante Völkerrechtsverletzung dar.

Die Beantwortung der offenstehenden Fragen dürfte einfach sein, denn eine einseitige Überwachung des Staates erlaubt theoretisch eine totale Steuerungsmöglichkeit und Kontrollierbarkeit der Bevölkerung, ermöglicht aber auch andererseits einen eklatanten Missbrauch und eine Unkontrollierbarkeit der Exekutive, was scheinbar politisch gewollt ist und hierdurch offenkundig bezweckt wird.

Ein Problem in unserem Rechtssystem ist die abgeschaffte, wortwörtliche Protokollierung von Gerichtsverfahren zur Beweissicherung von Aussagen aller Prozessbeteiligten während der mündlichen Verhandlung. Es kann hierbei nicht das Argument des Gesetzgebers gelten, die Durchführung sei zu aufwändig und die Abschaffung aus Kostengründen geschehen, denn letztendlich hat ein Fehlurteil gravierende Auswirkungen für die Prozessbeteiligten und verursacht in der Regel bedeutend höhere Folgekosten für die Justiz und die Gerichte aufgrund der Inanspruchnahme von weiteren Gerichtsinstanzen, um doch noch zu seinem Recht zu gelangen. Diese Einstellung des Gesetzgebers ist somit absurd und realitätsfremd und verteuert im Grunde genommen das Rechtssystem. Ferner wird hierdurch die Gefahr von eklatanten Rechtsbeugungen durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften regelrecht gefördert, da keine Kontrolle möglich ist. Mit einem gesunden Verständnis für echte Rechtsstaatlichkeit dürfte dies alles sehr wenig zu tun haben.

Vielmehr ist hierdurch die Wahrscheinlichkeit vorgegeben, dass z. B. Zeugen von Staatsanwaltschaften und/ oder den urteilenden Richtern das Wort im Mund herumgedreht wird und durch fehlende Protokollierungen Urteile zu Ungunsten des Angeklagten oder Klägers manipuliert werden können und sich Staatsanwälte und Richter dann jederzeit mit der Aussage herausreden können, man hätte eventuell etwas übersehen. Dies wäre bei einer schriftlichen Protokollierung unmöglich, außer es würden Aufzeichnungsurkunden manipuliert. Insofern hat der Wegfall der Protokollierungspflicht während einer Verhandlung nichts mit Rechtsstaatlichkeit, einem fairen Verfahren und der Zusicherung rechtlichen Gehörs bei näherer Betrachtung zu tun. Vielmehr ist der Gesetzgeber aufgrund dessen gefordert, für die zwingende Vorgabe der wortwörtlichen Protokollierung bei jedem Gerichtsverfahren Sorge zu tragen, zumindest jedoch eine zwingende Tonbandaufzeichnung zur Protokollierung vorzuschreiben, um höchstmögliche Rechtssicherheit wieder herstellen und Rechtsstaatlichkeit anbieten zu können.

Wer glaubt, dass Rechtsbeugung und Manipulationen bei der Justiz nur im Strafrecht und selten vorkommen, irrt sich gewaltig, weil derartige Fälle kaum ans Tageslicht kommen, außer die Medien bringen den Fall an die Öffentlichkeit und begleiten den Prozess. Die Auswirkungen von Prozessmanipulationen im Strafrecht sind für die Betroffenen enorm, in dem diese unschuldig im Gefängnis landen oder gemäß § 63 StGB lange Zeit in der Psychiatrie verschwinden können, wie im Fall Gust Mollath und vielen anderen Fällen geschehen und noch nach wie vor geschieht. Viele Ungereimtheiten und Manipulationen bei Gericht finden auch im Zivilrecht statt, weil hierüber die Medien so gut wie nie berichten. Die Betroffenen werden letztendlich oft wirtschaftlich und existentiell ruiniert und früher oder später zu Sozialfällen. Falsche Gutachten und Urkunden spielen bei Prozessbetrug meistens eine gravierende und tragende Rolle, weil es keine Kontrollmöglichkeit außer der nächsten Gerichtsinstanz gibt. Insofern sind hier Systemmängel innerhalb der Justiz begründet, die die Rechtsstaatlichkeit in Frage stellen.

Als Resümee kann bei Opfern von Kriminalität durch Behörden, Polizei, Politik, Justiz, Unternehmen, Gutachtern und Psychiatrien usw. festgestellt werden, dass bei diesen häufig vom Staat, der eigentlich die Opfer schützen sollte, bei nachgewiesenem Unrecht sehr oft eine Aushunger- und Zermürbungstaktik zu Verschleierungszwecken gefahren wird. Untätigkeit ist also die Tagesordnung. Dies geschieht sicherlich in Erwartung, dass die Opfer vorzeitig aufgeben oder resignieren sowie ihre Glaubwürdigkeit und wirtschaftliche Existenz zerstört werden, denn eine andere Erklärung kann es für dieses perfide und unmenschliche Verhalten nicht geben. Solche Verhaltensweisen erinnern an Sadismus und Zynismus.

Die Opfer dieses Systems haben ein Recht auf volle Rehabilitierung, eine öffentliche Entschuldigung und hohe Entschädigung für ihr Martyrium und Leiden, jedoch nicht verdient, noch jahrelang oder sogar jahrzehntelang vom System weiterhin ignoriert und gedemütigt zu werden. Wie lange sehen hierbei Politik und Gesetzgeber noch tatenlos zu, anstatt zum Wohl und Schutz des Volkes und ihrer Wähler zu reagieren, wie es das Grundgesetz der BRD eigentlich vorgibt?! Ferner ist der Rechtsanspruch eines Geschädigten bzw. Opfers auf Staats- und Amtshaftung ein "schlechter Witz", weil es nahezu unmöglich ist, Amtshaftungsansprüche gerichtlich durchzusetzen. Warum hier durch die Politik bzw. den Gesetzgeber noch keine Abhilfe geschaffen wurde, ist völlig unbegreiflich, sondern vielmehr eine gezielte Provokation.

Bei all diesen wichtigen Themen, die jeden einzelnen Bürger betreffen und die Rechtsstaatlichkeit gefährden, möchte der gemeinnützige Verein Justiz-Opfer e.V. ansetzen und für dringend notwendige Veränderungen und Reformen in der Politik und beim Gesetzgeber sorgen.

Letzte Projektneuigkeit

Für diese Bedarfe habe ich eine (Teil-)Auszahlung veranlasst:

  (Gelöschtes Mitglied)  22. Juni 2015 um 14:14 Uhr

Die eingesammelten Spenden werden zur Kostendeckung für Aufwändungen bzw. Ausgaben anlässlich der Kundgebung des Verein Justiz-Opfer e.V. am 07. Mai 2015 auf dem Marienplatz in München eingesetzt.

Es wurden 230,00 € Spendengelder für folgende Bedarfe beantragt:

Geldspenden für Kundgebung am 07. Mai in München 230,00 €
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