Zum Hauptinhalt springenErklärung zur Barrierefreiheit anzeigen
Deutschlands größte Spendenplattform

Christkind wo bleibst du

wird verwaltet von G. PAusch

Über uns

Vereinsregisterauszug zum Stichtag 14.11.2012
Allgemeine Daten
Zuständigkeit BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ST.POELTEN
ZVR-Zahl 192907730
Vereinsdaten
Name Christkind, wo bleibst Du...?
Sitz Kirchberg an der Pielach
c/o Keine Eintragung gespeichert
Zustellanschrift 3204 Kirchberg/P., St. Pöltner Straße 17
Land Österreich
Entstehungsdatum 17.12.2010
statutenmäßige
Vertretungsregelung
Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen
des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau
und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte
Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin.
Organschaftliche Vertreter
Obmann
Vertretungsbefugnis
(Funktionsperiode)
14.12.2010 - 13.12.2014
Familienname Pausch
Vorname Gerald
Titel Keine Eintragung gespeichert
Obmann Stellvertreter/in
Vertretungsbefugnis
(Funktionsperiode)
14.12.2010 - 13.12.2014
Familienname Zauner
Vorname Petra
Titel Keine Eintragung gespeichert
Schriftführer/in
Vertretungsbefugnis
(Funktionsperiode)
14.12.2010 - 13.12.2014
Familienname Kitzweger
Vorname Hannelore
Titel Keine Eintragung gespeichert
Kassierin
Vertretungsbefugnis
(Funktionsperiode)
14.12.2010 - 13.12.2014
Familienname Zauner
Vorname Petra
Titel Keine Eintragung gespeichert
Hinweise
Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder
Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als
organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach
außen befugt sind.
Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich
diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über
seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden
Vereinsstatuten.
Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass
die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben
oder hatten.
Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht
jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).
Aussteller BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS
Seite 1 von 2
Tagesdatum \ Uhrzeit Mittwoch 14.November 2012 \ 17:56:49

Kontakt

St. Pöltnerstraße 17
3204
Kirchberg an der Pielach
Österreich