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Landschaftsschutz Schaumburg e.V.

wird verwaltet von T. Knickmeier

Über uns

Landschaftsschutz Schaumburg e.V. und LBU Niedersachsen e.V. bitten um Spenden für Verbandsklage
Der Bau des Klinikums Schaumburg in der Vehler Feldmark mit der dafür erforderlichen Zuwegung in Form einer neu zu bauenden Kreisstraße ist ein massiver Eingriff in eine gewachsene Kulturlandschaft und in die Natur in der Region Obernkirchen. In einem der am dichtesten besiedelten Landkreise Niedersachsens ist dieser Eingriff nicht zu rechtfertigen. Die Auswirkungen für Flora und Fauna, die Landwirtschaft und auf die Naherholungsmöglichkeiten lassen sich nicht mehr rückgängig machen, wenn der Bau erst einmal steht.Bereits Anfang 2010 hatte sich die damalige "Bürgerinitiative gegen den Bau eines Krankenhauses in der Feldmark Vehlen" gegen den Bau des Klinikums Schaumburg in Vehlen ausgesprochen, weil er die Zukunft der Region als Lebens und Erholungsraum mit zunehmender
Lärm-, Luft- und Verkehrsbelastung gefährdet. Die Auswirkungen auf den Kurort Bad Eilsen sind nicht absehbar und der Zersiedelung der Schaumburger Landschaft wird bei sinkenden Bevölkerungszahlen
weiter Vorschub geleistet. Eine politische Verhinderung der Planung war nicht möglich, haben doch Landkreis Schaumburg und Stadt Obernkirchen eindeutig für den Ausbau votiert, ohne die Schaumburger Bevölkerung angemessen zu beteiligen. Die Bürgerinitiative hat sich deshalb schon
seit 2010 auf eine juristische Auseinandersetzung, d. h. auf eine Verbandsklage, vorbereitet. Durch die Gründung des Vereins "Landschaftsschutz Schaumburg e.V." und den Beitritt des Vereins in den
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) wurden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verbandsklage geschaffen. Nur ein gesetzlich anerkannter Naturschutzverband wie der LBU kann Verstöße gegen das gültige Raumordnungsrecht direkt angreifen. Bei dieser Verbandsklage
geht es dann ganz zentral um die Frage, ob die Auswahl des Standortes mit den raumordnungsrechtlichen Erfordernissen übereinstimmt. Wenn der "Landschaftsschutz Schaumburg
e.V." im Gerichtsverfahren mit seinen Argumenten überzeugt, dann kann er den Neubau „auf der grünen Wiese“ verhindern. Nach intensiven Gesprächen mit unseren Anwälten sind die Erfolgsaussichten nach
wie vor gut. Die Klage bezieht sich immer auf die beplante Fläche,. Werden Abwägungsmängel
bzw. ein Abwägungsausfall richterlich bestätigt dann kann die Planung kippen. Oder anders ausgedrückt: Die schützenswerte Landschaft an der Aue bleibt erhalten und die Menschen in der
Region sowie das Wild werden vor mehr Verkehr auf neuen Straßen bewahrt. Andernfalls sind gefährliche Wildunfälle vorprogrammiert. Doch eine Verbandsklage kostet Geld.
Die Klagekosten werden die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten des "Landschaftsschutz Schaumburg e.V." deutlich übersteigen. Wir brauchen gute Anwälte und ggf. Gutachter, um unsere
rechtlichen Möglichkeiten zu wahren. Wir können die finanzielle Anstrengung nur schaffen, wenn wir Unterstützung aus der Bevölkerung erhalten. Wir bitten herzlich darum, uns bei der Finanzierung der Verbandsklage gegen den Bau des "Klinikums Schaumburg" in der Feldmark Vehlen zu helfen. Nutzen Sie unsere Klagebefugnis als letzte Chance zur Bürgerbeteiligung!
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! Auch kleine Spenden sind willkommen und hilfreich!
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto:
“Landschaftschutz Schaumburg e.V.”
Sparkasse Schaumburg
Konto Nr. 313 138 901
BLZ: 255 514 80

Wir sind Mitglied im Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen e.V. Für Ihre Spende (ab 200,00 EURO) erhalten Sie eine Spendenbescheinigung von uns. Bei kleineren
Summen gilt der Einzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt. Über Dauerspenden freuen wir uns besonders. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Weitere Auskünfte erhalten Sie
auch über unsere Internetseite unter:
www.sumpfklinik.de
Landschaftsschutz Schaumburg e.V.
Gerhard Kirchner, Vorsitzender
Telefon: 05724 8350
Email: (sumpfklinik@googlemail.com)

Letzte Projektneuigkeit

Spendengelder, die nicht mehr für das Projekt ausgegeben werden können

  (Gelöschtes Mitglied)  05. September 2016 um 17:59 Uhr

Liebe Spender,
bei Projekten, bei denen Spendengelder über einen langen Zeitraum hinweg nicht angefordert wurden, sehen das Gesetz und unsere Nutzungsbedingungen vor, dass die Spenden von der gut.org gemeinnützigen AG (Betreiberin von betterplace.org) zeitnah für deren satzungsmäßige Zwecke verwendet werden müssen.

Deshalb setzen wir die noch nicht verwendeten Spendengelder für diese Zwecke ein

Vielen Dank für Eure Unterstützung,
das betterplace.org-Team

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Kontakt

In der Pickerecke 4
31691
Seggebruch
Deutschland

T. Knickmeier

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