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Die Kita-Volksinitiative fordert vom niedersächsischen Landtag eine Überarbeitung des Kindertagesstätten-Gesetzes mit dem Ziel, die Bedingungen in den Kindertagesstätten zu verbessern.
In einer Regel-Kita-Gruppe für Kinder ab drei Jahren drängeln sich 25 Kinder, die von zwei ErzieherInnen in ihrer Entwicklung gefördert werden möchten. Wenn beide ErzieherInnen anwesend sind, verbleiben pro Stunde für jedes Kind höchstens 3 Minuten. Wir fordern mehr Personal oder kleinere Gruppen, damit die Kinder gut vorbereitet in die Schule kommen können und die ErzieherInnen individuell auf jedes Kind eingehen zu können!
Ab August 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr. Das finden wir gut. Aber reichen zwei Fachkräfte für 15 Krippenkinder? Das sind höchstens 5 Minuten für jedes „Wickelkind“ pro Stunde. Mütter, Väter und Großeltern wissen, dass dies nicht funktionieren kann.
Eltern, die ihre Kinder einer Einrichtung anvertrauen, müssen ein gutes Gefühl dabei haben können, dass es ihren Kindern gut geht! Hier steht das Land Niedersachsen in der Verantwortung! Über die Qualität der frühkindlichen Bildung finden entscheidende Weichenstellungen für das gesamte weitere Leben der Kinder und damit für die Zukunft unseres Landes statt.
Kitas sind Bildungseinrichtungen! ErzieherInnen wollen entsprechend ihrer Ausbildung pädagogisch tätig sein und den heutigen Herausforderungen der Förderung aller Kinder gerecht werden (z.B.: Sprachförderung, Gesundheitsförderung/Motorik, musische Bildung, naturwissenschaftliche Experimente, Integration uvm.).
Wir brauchen mehr Möglichkeiten zur individuellen Förderung – bessere Bildungschancen für Kinder und gute Arbeitsbedingungen für ErzieherInnen!
In erster Linie fordern wir deshalb vom Land Niedersachsen:
Für Krippen:
- 1 Erzieher/in für 3 Kinder im Alter von 0 – 1 1/2 Jahren
- 1 Erzieher/in für 4 Kinder im Alter von 1 ½ – 3 Jahren
Für Kindergärten/Horte:
- 1 Erzieher/in für 7-8 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren
- 1 Erzieher/in für 7-8 Kinder im Grundschulalter
Liebe Spender, bei Projekten, bei denen Spendengelder über einen langen Zeitraum hinweg nicht angefordert wurden, sieht das Gesetz vor, dass die Gelder von der gemeinnützigen gut.org AG (Betreiberin von betterplace.org) zeitnah für deren satzungsmäßige Zwecke verwendet werden müssen. Deshalb setzen wir die noch nicht verwendeten Spendengelder für diese Zwecke ein: https://www.betterplace.org/c/hilfe/spendengeldern-die-nicht-mehr-fuer-das-projekt-ausgegeben-werden-koennen/ Vielen Dank für Eure Unterstützung das betterplace.org-Team
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