Wir haben 68,25 € Spendengelder erhalten
Oliver Büttner wrote on 01-10-2025
- Förderung der Jugendhilfe (§52, Abs. 2, Satz 1, Nr. 4 AO)
- Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§52, Abs. 2, Satz 1, Nr. 15 AO)
In erster Linie werden von den Spendengeldern das Schulgeld für die Waisenkinder bezahlt. Wenn die Kinder neue Schuluniformen benötigen, werden diese von den Spendengeldern bezahlt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.