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Bundestag verlängert Aussetzung des Familiennachzugs – Unterstützung für die Arbeit von JUMEN wichtiger denn je!

A. Kessler
A. Kessler wrote on 08-02-2018

Die schlechte Nachricht hatte sich im Zuge der Sondierungsgespräche um eine neue Große Koalition schon angedeutet, jetzt ist es amtlich:

Der Bundestag hat am 01. Februar 2018 mit einer Mehrheit der Stimmen von Union und SPD beschlossen, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten über März 2018 hinaus zu verlängern (https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=500). 

Damit wurden von einem Tag auf den anderen die Hoffnungen vieler Familien auf eine baldige Familienzusammenführung zerschlagen. Sie hatten sich darauf verlassen, dass das Gesetz im März 2018 ausläuft und die Trennung von Eltern, Ehepartnern und Kindern endlich ein Ende hat. 

JUMEN kritisiert die neue Regelung, so auch in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/politik/familiennachzug-haerte-ist-der-fall-1.3846840

Aus Sicht von JUMEN war schon die bisherige Aussetzung grund- und menschenrechtswidrig. Die jetzt beschlossene Regelung verlängert die pauschale Aussetzung bis August 2018. Danach soll es eine Neuregelung geben, wonach maximal 1.000 Personen pro Monat zu ihren Familien in Deutschland nachziehen können. Voraussichtlich ergänzt durch wenige Ausnahmen für Härtefälle. Doch schon die bisherige Praxis zeigt, dass die hohen Hürden kaum zu überwinden sind. 

Das Recht auf Familie bleibt damit weiter ausgesetzt – aber Familien gehören zusammen! 

JUMEN setzt sich seit über einem Jahr in sorgfältig ausgewählten Einzelfällen vor Gericht für das Recht auf Familie ein, um den betroffenen Familien zu helfen. Damit verfolgen wir ein großes Ziel: Wir wollen die gesetzliche Aussetzung über den Einzelfall hinaus beenden. Diese Aufgabe bleibt jetzt dringlicher denn je. Helft uns weiter dabei – mit eurer Spende und eurer Unterstützung. 

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