Skip to main contentShow accessibility statement
Change the world with your donation

Bridge to Zambia - Alexandra v. Gemmingen Stiftung

managed by A. v. Gemmingen

About us

Bridge to Zambia ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung. Sie wurde 2009 gegründet von Alexandra v. Gemmingen. Alle Spenden und Zustiftungen kommen dem SOS-Kinderdorf in Lusaka / Sambia zugute, dort schwerpunktmäßig der künstlerischen und kulturellen Förderung der Kinder. In der Cultural Group, die wir unterstützen, lernen die schwer traumatisierten Kinder, die Eltern und andere Familienangehörige früh verloren haben, durch Musik, Tanz und andere künstlerische Aktivitäten, ihre Gefühle auszudrücken, was auf anderem Wege meist unmöglich geworden ist. Die Cultural Group erfüllt dadurch neben Freizeitspass vor allen Dingen dringend notwendige therapeutische Zwecke. Ausserdem wird die kulturelle Identität gefördert, was im übrigen auch eine der Grundlagen der Stiftung ist. Alle Kinderdorfmitarbeiter stammen aus Sambia und nicht aus Europa oder anderen westlichen Kulturen. Neben der Cultural Group unterstützen wir auch die anderen Einrichtungen im Dorf wie Berufsausbildungszentren, Krankenhaus, Schulen und die Familienstärkungsprogramme. Diese Programme beinhalten die Unterstützung von Familien aus den umliegenden Gemeinden, die ebenfalls von HIV und Armut betroffen sind und sorgen dafür, daß die Kinder, die noch Angehörige haben, dort wohnen bleiben können und ihre Familien die notwendige Unterstützung erhalten, um für sich und ihre Kinder zu sorgen.

Latest project news

Wir haben 146,25 € Spendengelder erhalten

  A. v. Gemmingen  14 September 2023 at 08:17 AM

Das Geld geht an die SOS Kinderdorf Stiftung, die sie für die Treuhandstiftung Bridge to Zambia verwendet.
Die Erlöse werden gespendet für Schuluniformen, Schulmaterialien und Musikinstrumente sowie benötigtes Material für Berufsausbildungen im SOS Kinderdorf.
Vielen Dank für die Spendenbeteiligung!

continue reading

Contact

Bergstrasse 152
69121
Heidelberg
Germany

A. v. Gemmingen

New message
Visit our website