VAMV-Bundesverband e.V.
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Im VAMV organisieren sich aktive und unabhängige Menschen, die ihre Kinder alleine erziehen. Er ist ein Familien- und Frauenverband. Seine politische Arbeit ist auf Förderung und Gleichberechtigung von Einelternfamilien und Frauen gerichtet.
Alleinerziehende haben wie andere Mütter und Väter die schwierige Aufgabe, Kinderbetreuung und Familienleben zu organisieren und die materielle Existenz zu sichern.
Der VAMV arbeitet auf der Basis "Hilfe zur Selbsthilfe". Das bedeutet, dass alle Mitglieder im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten selbst aktiv werden und sich für die Anerkennung und die Verbesserung der Situation von Einelternfamilien einsetzen.
Der VAMV wird 45. Mit 45 ist auch ein Verband nicht mehr ganz jung, gehört aber auch noch nicht zu den alten traditionsreichen Verbänden, die schon ein ganzes Jahrhundert geschultert haben. Gegründet in der zweiten Phase der Frauenbewegung und zu Anfang großer gesellschaftlicher Veränderungen hatte der VAMV einen guten Start. Zielsicher erreichte Luise Schöffel in den ersten 10 Jahren die große Politik und forderte weit reichende Änderungen von ihr ein. Mit Erfolg! Der Unterhaltsvorschuss, die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder, die Abschaffung der Amtspflegschaft – all das sind nicht nur Errungenschaften allein des VAMV, aber er hatte sicher seinen Anteil daran. Die Liste lässt sich in den folgenden Jahren fortsetzen: Die Erhöhung des Kindesunterhalts, die Beibehaltung der Steuerklasse 2, die Einführung des Eltergeldes als Lohnersatzleistung – all diese Errungenschaften hatte der VAMV als Forderungen in seinem familienpolitischen Grundsatzprogramm stehen. Es fehlen noch: Abschaffung des Ehegattensplittings, Einführung einer Kindergrundsicherung, Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung. Und das ganz große Ziel, das der VAMV seit seiner Gründung anstrebt, die Bekämpfung der Kinderarmut in Einelternfamilien, ist leider immer noch in großer Ferne.
Latest project news
UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE!
Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!
Die
derzeitige Besteuerung nach Familienform ist ungerecht. Das
Ehegattensplitting bevorzugt einseitig die Ehe gegenüber anderen
Familienformen, wie nicht eheliche Lebensgemeinschaften und
Alleinerziehende. Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Seit 2004
stagniert die Steuerklasse II für Alleinerziehende bei 1.308 Euro. Am
Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs
Splitting bis zu 15.000 Euro. Alleinerziehende sind bei der Steuer als
Familie II. Klasse benachteiligt! Der besondere Schutz von Ehe und
Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG verlangt keine Schlechterstellung von
Alleinerziehenden. Der Gesetzgeber hat hier einen Gestaltungsspielraum,
den er endlich nutzen sollte!
Forderung:
Die
Unterzeichnenden fordern, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
nach § 24b Einkommenssteuergesetz deutlich anzuheben und regelmäßig
anzupassen. Angemessen ist eine Koppelung des Entlastungsbetrags an den
Grundfreibetrag, derzeit 8.137 Euro.
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