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SmokeOut - Schule zum Durchatmen e.V.

managed by A. Engel

About us

Das Rauchen an Schulen ist in Berlin seit 2004 verboten, das Verbot allein aber reicht nicht aus; viele Schulen betreiben weiterhin aktive Nikotinprävention auf den verschieden Ebenen. SmokeOut unterstützt und ermutigt diese Schulen mit Knowhow und der Möglichkeit der Zertifizierung.
Der eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Verein "SmokeOut - Schule zum Durchatmen e.V." vergibt ein „Gütesiegel Rauchfrei“.
Schulen füllen einen Selbsteinschätzungsbogen aus und legen Zeugnis ab darüber, was sie auf dem Gebiet der Nikotinprävention bereits alles tun.
Je nach Ergebnis können ein, zwei oder drei Zertifizierungssterne erreicht werden.
Die Anzahl der Sterne macht das präventive Profil der Schulen für alle auf der Schulwebsite, dem Schulflyer, im Schulprogramm, dem Jahrbuch oder dem Briefkopf sichtbar. Bereits einen Stern zu erhalten ist ein Erfolg, es ermutigt alle Beteiligten nicht nachzulassen, und ein höheres Präventionslevel zu erreichen.
Wie erfolgt die Vergabe?
Der Verein „SMOKEOUT- Schule zum Durchatmen e.V.“ (Gemeinnützigkeit wurde erteilt), hat zweiseitige Selbsteinschätzungsbögen für weiterführende bzw. für berufliche Schulen erarbeitet. Diese werden von einer Schularbeitsgruppe nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt. Eine unabhängige Jury aus Mitgliedern des Vereins, dem Lehrer, Ärzte und Mitarbeiter von Präventionseinrichtungen angehören, wertet die Ergebnisse aus und vergibt entsprechend der benannten Aktivitäten Sterne für besonderes Engagement. Auf Wunsch bekommt die Schule eine unterstützende Beratung, wie sie ihre Präventionsaktivitäten weiter voranbringen kann. So können aus einem Stern bei Intensivierung der Präventionsbemühungen im nächsten Jahr dann zwei oder drei Sterne werden.

Latest project news

Spendengelder, die nicht mehr für das Projekt ausgegeben werden können

  betterplace-Team  21 December 2015 at 03:46 PM

Liebe Spender, bei Projekten, bei denen Spendengelder über einen langen Zeitraum hinweg nicht angefordert wurden, sieht das Gesetz vor, dass die Gelder von der gemeinnützigen gut.org AG (Betreiberin von betterplace.org) zeitnah für deren satzungsmäßige Zwecke verwendet werden müssen. Deshalb setzen wir die noch nicht verwendeten Spendengelder für diese Zwecke ein: https://www.betterplace.org/c/hilfe/spendengeldern-die-nicht-mehr-fuer-das-projekt-ausgegeben-werden-koennen/ Vielen Dank für Eure Unterstützung das betterplace.org-Team

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Livländische Str. 27
10715
Berlin
Germany

A. Engel

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