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Förderverein Denkmal- und Naturschutz e.V.

managed by F. von Harnier

About us

....aus der Satzung:
1) Der Verein trägt den Namen

Förderverein Denkmal- und Naturschutz e.V.



2) Er hat seinen Sitz in Broichhof 1, 53343 Wachtberg und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn eingetragen werden.

3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Vereinszweck

1) Zweck des Vereins ist der Erhalt und Ausbau denkmal- und naturgeschützter Objekte.

2) Der Verein darf in allen Bereichen aktiv werden, die seine Ziele fördern. Dazu

gehören insbesondere die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Denkmal- und

Naturschutz und die allgemeine Förderung im Rahmen denkmal- und natur-­

geschützter Objekte.

3) Der Verein kann sich an Unternehmungen beteiligen, die die Verfolgung seiner Ziele

unterstützen.

§ 3

Selbstlosigkeit

Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

§ 4

Mitgliedschaft

1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die dessen Ziele unterstützt.

2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

4) Der Austritt eines Mitgliedes ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäfts­jahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsit­zen­den.

5) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem

Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitglieder­versammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.

§ 5

Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitglieder­ver­sammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitglie­der­versammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

§ 6

Organe des Vereins

1) die Mitgliederversammlung

2) der Vorstand

Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Vereins. Er berichtet dem Vorstand und untersteht dessen Weisungen. Er führt die Mitgliedsliste und erstellt das vom Versammlungsleiter zu un­terzeichnende Protokoll über die Versammlungen. Er führt die Spendenliste und berichtet dem Vorstand über die Verwendung der Spenden.

§ 7

Mitgliederversammlung

1)Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom

Vor­­stands­vorsitzenden geleitet.

Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf undentscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

• Wahl und Abwahl des Vorstandes

• Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit

• Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans

• Beschlussfassung über den Jahresabschluss

• Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes

• Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

• Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist

• Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand

• Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug

aus Aufgaben seitens des Vereins

• Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.

3) Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens einen Monat vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt, so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.

4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.

5) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von

der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit

einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

6) Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen

erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Nie­der­schrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer un­ter­schrieben.

§ 8

Der Vorstand

1)Der Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden

Vor­sitzenden, dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

2) Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam nach außen, zwei

Vor­­­standsmitglieder sind demnach gemeinsam mit Vertretungsmachten

auszustatten. Ansonsten sind die Mitglieder des Vorstandes gleichberechtigt.

3) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Sie bleiben bis zur

Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.

4) Der Vorstand tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.

5) Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem

Vorstands­­­­­vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 9

Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

1)Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des

Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu

Satzungs­­­­­­­­­änderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den

stimmberechtigten Mitgliedern bis spä­tes­tens einen Monat vor der Sitzung der

Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Be­schlussfassung ist eine Mehrheit von

drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

2) Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Register-­­­

behörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand

umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.

Sie sind den Mit­gliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur

Mitgliederversammlung mitzuteilen.

3)Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins oder bei Wegfall der

steuerbegünstigten Zwecke fällt das gesamte Vermögen an die Deutsche Stiftung

Denk­malschutz, und zwar mit der Auflage, es entsprechend seinen bisherigen Zielen

und Aufgaben zu verwenden.

Contact

Broichhof
53343
Wachtberg
Germany

F. von Harnier

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