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Schwieriger Kampf des NABU Leipzig gegen Zerstörung ökologisch wertvoller Lebensräume

Karsten Peterlein
Karsten Peterlein wrote on 10-12-2023

Die Bemühungen mit Stadtverwaltung und Stadtrat Biodiversität und Klima zu schützen, waren nicht erfolgreich, daher hatte der NABU auch mit juristischen Mitteln versucht, den Schutz der Stadtnatur zu erreichen. Mit Beschluss vom 2.02.2022 hatte das Verwaltungsgericht Leipzig einen Eilantrag des NABU Sachsen gegen die auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz geplanten Baumfällarbeiten weitgehend abgelehnt, der Gerichtstermin für die Hauptverhandlung wurde für den 24. Mai 2023 angesetzt. Dabei wurde die Klage des NABU Sachsen als „unberechtigt“ zurückgewiesen. Indem somit dem NABU abgesprochen wurde, überhaupt eine Klagebefugnis zu haben, hat sich das Gericht mit den vom NABU vorgebrachten Inhalten gar nicht auseinandergesetzt, eine Berufung gegen die Klageabweisung wurde ausgeschlossen. Der NABU Sachsen hat deshalb beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Berufungszulassung gestellt, über den bis jetzt noch nicht entschieden wurde. 

Für diese juristischen Schritte zum Schutz der Stadtnatur entstehen erhebliche Kosten, für die der NABU Leipzig herzlich um Spenden bittet. Zudem prüft der NABU ebenfalls juristische Schritte gegen den beschlossenen Bebauungsplan, denn er berücksichtigt die Belange des Biotop- und Arten- sowie des Klimaschutzes nur unzureichend. Weitere Informationen 

Wir bitten weiterhin herzlich um Spenden.