+++Racial-Profiling-Klage in zweiter Instanz gewonnen+++
Letzte Woche hat das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz zugunsten unseres Klägers Ferdinand G. entschieden. Die verdachtsunabhängige Personenkontrolle, der er 2013 unterzogen wurde, sei diskriminierend gewesen. Bei der Verhandlung wurde durch das Oberverwaltungsgericht klargestellt, dass die Hautfarbe auch als lediglich ein Kriterium unter mehreren grundsätzlich keine Rolle bei der Auswahl der zu kontrollierenden Person spielen darf. #racialprofiling
Hier könnt ihr die gemeinsame Pressemitteilung des BUG und des Anwalts Sven Adam lesen und hier erfahrt ihr mehr über den bisherigen Klageweg.