
Boote statt Verbote (Klage gegen Stillliegeverbot - 7.BinSchStrOAbweichV)
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Die Senatsverwaltung von Berlin störte sich jedoch grundsätzlich an den ankernden Booten und ersuchte in der Vergangenheit immer wieder um ein Ankerverbot entlang der Spree. Eine neue Bundesverordnung folgt dieser Forderung weitgehend, da nun das Stillliegen - also das Ankern und Festmachen - abseits nicht explizit genehmigter Liegestellen von Spandau bis Köpenick untersagt ist. Auf den Nebengewässern, wie dem Rummelsburger See, ist für jedes Boot - vom Kanu bis zum Wohnboot - eine permanente Wache vorgeschrieben. Die Verordnung soll laut dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) den ruhenden Schiffsverkehr auf der Spree besser ordnen. Tatsächlich verdrängt sie unterschiedslos alle Wassernutzenden, vom Touristen bis zum Bootsbewohner.
Gleichzeitig scheint auch das BMDV selbst nicht überzeugt davon zu sein, dass die Verordnung problemlos umzusetzen ist. In den Absprachen zwischen den Behörden schätzt man die neuen Regeln nur als “bedingt zu kontrollieren” ein, ein generelles Ankerverbot sogar als möglicherweise unverhältnismäßige Maßnahme (https://fragdenstaat.de/a/309416 ). Nachdem die 7. BinSchStrOAbweichV ohne jede Beteiligung der Öffentlichkeit, von Verbänden oder Initiativen beschlossen wurde, haben wir im vergangenen Jahr lautstark dagegen protestiert und Mitsprache gefordert. Doch trotz Demo und einer Petition mit ca. 1700 Mitzeichner*innen will man erst einmal abwarten und gegebenenfalls noch schärfere Maßnahmen ergreifen.
Die Spree:publik versucht als Verein die Kunst- und Kulturszene auf den Berliner Gewässern zu fördern, die rechtlich fragliche Verordnung steht diesem Anspruch diametral gegenüber. Durch die Verordnung können entlang des Hauptstroms keinerlei Veranstaltungen mehr durchgeführt werden ohne langwierige Sondergenehmigungen zum Stillliegen einzuholen. Bevorzugt werden damit große kommerzielle Anbieter, die über ein Netz eigener fester Liegestellen verfügen.Ein permanentes Bewachen von Booten, die von uns für Veranstaltungen oder CleanUps eingesetzt werden ist im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit nicht leistbar.
In dem Fall, dass wir Recht bekommt und die Kosten für den Rechtsstreit erstattet werden, oder mehr Spenden eingehen, als benötigt, werden die nicht benötigten Spendengelder für einen anderen satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck von 'unserer Organisation' eingesetzt.
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