Gemeinsam für den Erhalt der Gäubahn! Keine Kappung in Stuttgart-Vaihingen!
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Die Unterbrechung wird mindestens sechseinhalb Jahre dauern, bis der von der Bahn geplante 11 km lange Pfaffensteig-Tunnel zwischen Böblingen und Flughafen fertiggestellt ist, über den die Gäubahn künftig zum Flughafen und dann zum Hauptbahnhof geführt werden soll (wenn er angesichts der 2 Milliarden Baukosten überhaupt kommt). Damit dauert die Unterbrechung etwa 14 Mal so lang wie ursprünglich geplant.
Der LNV hält die Kappung - gestützt auch auf mehrere Rechtsgutachten - für rechtlich unzulässig. Als nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz antragsbefugte Vereinigung haben wir mit einem förmlichen Antrag im Juni 2022 ein Verfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingeleitet. Ziel ist der Beibehalt der Gäubahnführung zum Hauptbahnhof bis zur Fertigstellung der neuen Gleisverbindung. Das EBA hat den Antrag im August 2023 und unseren anschließenden Widerspruch im Februar 2024 wegen angeblich mangelnder Antragsbefugnis des LNV abgelehnt. Die Vorschrift im Allgemeinen Eisenbahngesetz zur Stilllegung von Eisenbahninfrastruktur weise, so das EBA, keine Umweltbezogenheit auf. Einfacher ausgedrückt: Die Stilllegung von Bahnstrecken sei nicht umweltrelevant.
Der langjährige Attraktivitätsverlust der Gäubahn würde zu einem Umstieg von der Schiene auf das Auto führen, mit allen Nachteilen für Klima und Luftreinhaltung.
Der Fahrgastverband PRO BAHN Baden-Württemberg e.V. hat eine Abschätzung und Berechnung zu den Umweltauswirkungen der Fahrgastverluste vorgenommen, wobei 20 % Fahrgastverluste zugrunde gelegt wurden (Daten aus Frankreich nennen höhere Werte, Aussagen der Deutschen Bahn sogar wesentlich höhere Werte). Die Mehremissionen durch den auf die Straße verlagerten Verkehr liegen bei etwa 52 Tonnen CO2 pro Tag, entsprechend rund 19.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Der zusätzliche Reifenabrieb würde sich auf etwa 22 kg Reifenpartikel/Tag, somit etwa 8 Tonnen im Jahr belaufen. Hinzu kommen weitere ökologisch und gesundheitlich relevante Emissionen insbesondere an Stickoxiden sowie Partikeln.
Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart unserer Argumentation nicht gefolgt ist, klagen wir nun beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Zurückweisung des Widerspruchs. Derartige juristische Auseinandersetzungen erfordern erhebliche Mittel und langen Atem.
Mit Ihrer Spende machen Sie die Klage gegen die Widerspruchsablehnung des Eisenbahn-Bundesamtes möglich und unterstützen uns darin, die Kappung der Gäubahn zu verhindern.
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