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Bundesdisziplinarkammer X - ein verschwundenes Gericht?!

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht gUG (haft.)
A project from Düsseldorfer Institut für Dienstrecht gUG (haft.) in Düsseldorf, Germany
In Düsseldorf existierte zwischen 1953 und 1967 ein eigenständiges Bundesgericht: die sogenannte „Bundesdisziplinarkammer X“. Das Gericht war auch zuständig für ältere Fälle aus der NS- und Nachkriegszeit. Aber niemand kann sich daran erinnern?

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Robert Hotstegs from Düsseldorfer Institut für Dienstrecht gUG (haft.) is responsible for this project
In Düsseldorf existierte zwischen 1953 und 1967 ein eigenständiges Bundesgericht: die sogenannte „Bundesdisziplinarkammer X“.

Das Gericht hatte seinen Sitz in der damaligen Oberpostdirektion, dort wo heute das GAP15 steht, erst später in der Oberfinanzdirektion, direkt neben dem Polizeipräsidium am Jürgensplatz. In diesem Gebäude sitzt heute das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Heute kann sich offenbar niemand daran erinnern und es sieht so aus, als ob dieses Gericht kaum Spuren hinterlassen habe.

Welche Aufgaben hatte die Bundesdisziplinarkammer?

Das Gericht war in erster Instanz für Disziplinarverfahren und Disziplinarklagen gegen Bundesbeamte (z.B. Zoll, Bundesgrenzschutz, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost, …) zuständig. Bezüglich aktueller Fälle der damaligen Zeit dürfte es Ähnlichkeiten zu heutigen Verfahren vor den Disziplinarkammern der Verwaltungsgerichte geben.

Das Gericht war aber auch zuständig für ältere Fälle aus den 30er und 40er Jahren, sprich der NS-Zeit, der Nachkriegs- und der Besatzungszeit.

Prominent ist etwa der Fall von Gerhard Rose vom Robert Koch-Institut. Rose war beim sogenannten Nürnberger Ärzteprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter anderem wegen seiner Verantwortung für seuchenmedizinische Versuche an Gefangenen der Konzentrationslager Buchenwald und Natzweiler verurteilt worden. Der Fall betraf einen der größten medizinischen Verbrecher der NS-Zeit. Rose wurde zunächst vor der Bundesdisziplinarkammer in Hamburg verhandelt, dann verwies der Bundesdisziplinarhof das Verfahren an eben diese Bundesdisziplinarkammer X nach Düsseldorf. Dort wurde Rose dann überraschend freigesprochen und der Bundesdisziplinaranwalt ging dagegen nicht in die zweite Instanz. Warum?

Ziel des Projekts

Über die Arbeit, das Personal und die Rechtsprechung der Bundesdisziplinarkammer X ist bislang wenig publiziert worden. Das Forschungsprojekt will diese Lücke schließen helfen.

Hierzu sind zeitaufwändige Recherchen im Bundesarchiv in Koblenz, in Archiven und Bibliotheken und im Bundesverwaltungsgericht notwendig.

Ein erstes Zwischenergebnis soll auf einer Tagung in Düsseldorf öffentlich präsentiert werden.

Bitte unterstützen Sie das Projekt bei der Finanzierung von Reisekosten und Auslagen.

Aktuelle Informationen finden Sie stets auf der Homepage unter dem Arbeitstitel „eine Schnur in silber“: http://www.difdi.eu/?page_id=485

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