Teilnahmebedingungen betterplace-Adventstippspiel

Alisa Ehlert
10.01.2018

Berlin, den 30.11.2018

1. Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Die gut.org gemeinnützige AG (nachfolgend: „Veranstalterin“), Betreiberin der Online-Spenden-Plattform betterplace.org mit Sitz in der Schlesischen Straße 26 in 10997 Berlin, veranstaltet das Gewinnspiel „Schätzspiel Advent 2018“ (nachfolgend: Gewinnspiel).

Im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlicht die Veranstalterin an jedem Freitag vor jedem Adventswochenende einen Facebook-Live-Stream auf den offiziellen betterplace.org Seiten auf Facebook. Inhalt der einzelnen Videos ist eine Aufforderung an die Teilnehmer, das entsprechende Video mit ihrer Schätzung zu der im Video gestellten Frage zu kommentieren.

2. Wann findet das Gewinnspiel statt?

Das Gewinnspiel beginnt mit der Übertragung des Facebook-Live-Videos auf der offizielle betterplace.org Seite auf Facebook und endet jeweils ebenfalls mit dieser Übertragung.

3. Kostet die Teilnahme am Gewinnspiel etwas?

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unentgeltlich.

4. Wie und bis wann kann man am Gewinnspiel teilnehmen?

Wenn Du am Gewinnspiel teilnehmen möchtest, gib Deinen Tipp während der Live-Übertragung als Kommentar ab.

5. Wer kann am Gewinnspiel teilnehmen?

Es können alle Personen über 18 Jahre teilnehmen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Gewinnspiel.

6. Wer gewinnt was?

Die drei Menschen, die die Zahl getippt haben, die am nächsten an der tatsächlichen Antwort liegt gewinnen. Es gibt maximal drei Gewinner pro Schätzspiel.

Die drei Gewinner erhalten als Preis jeweils einen Spendengutschein im Wert von 100€. Dieser Spendengutschein kann eingelöst werden, indem der Gewinner ein auf betterplace.org registriertes Hilfsprojekt als sein gewünschtes Spendenziel angibt. Unter einem Spendenziel ist ein Projekt zu verstehen, das auf betterplace.org um Förderung wirbt. Spendenempfängerin der im Rahmen des Spendengutscheins getätigten Spende ist die Veranstalterin. Die Veranstalterin kann im Rahmen ihrer Spendenentscheidung als Förderkörperschaft das im Spendengutschein angegebene Hilfsprojekt (Spendenziel) begünstigen. Die Veranstalterin strebt an, das vom Gewinner gewünschte Spendenziel bei der Mittelverwendung zu berücksichtigen; einen Rechtsanspruch auf das Weiterspenden der Geldzuwendung an das vom Gewinner angegebene Ziel hat dieser jedoch ausdrücklich nicht. Bei der Mittelverwendung berücksichtigt die Veranstalterin neben dem Wunsch des Gewinners ihre satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke, die jeweils gültigen AGB sowie den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung, wonach sie ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke verwenden muss.

7. Wann und wie werden die Gewinner bekannt gegeben?

Die Veranstalterin benachrichtigt die Gewinner nach Auswertung der Posts über eine Direktnachricht auf der Plattform, auf der sie den Tipp abgegeben haben (Facebook). Die Gewinner müssen uns innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung antworten und mitteilen, welches Projekt auf betterplace.org sie mit dem gewonnenen Spendengutschein unterstützen möchten. Bleibt eine fristgerechte Rückmeldung auf die Gewinnmitteilung aus, verfällt der Gewinn. Die Veranstalterin kann in diesem Fall kurzfristig einen Ersatzgewinner ermitteln. Der Ersatzgewinner ist derjenige, der mit seinem Tipp am viertnächsten am Ergebnis lag.

8. Haftung

Die Haftung der Veranstalterin wird für alle Schadenersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig von ihrem Rechtsgrund (beispielsweise Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) ausgeschlossen, außer für Ansprüche

  • wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • wegen Arglist oder aus Garantie,
  • aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von betterplace.org oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweilige Partei regelmäßig vertrauen darf.

9. Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel

Die Veranstalterin behält sich vor, eine Person bis zur Bekanntgabe der Gewinner oder nachträglich aus wichtigen Gründen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies kann gegebenenfalls die Aberkennung eines Preises zur Folge haben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme Gewinnspiel. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstalterin Kenntnis darüber erlangt oder der Verdacht besteht, dass ein Teilnehmer

  • ohne Teilnahmeberechtigung am Gewinnspiel teilnimmt oder seine Teilnahmeberechtigung vor Verteilung der Preise entfallen ist oder
  • gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder
  • gegen die Grundsätze des Gewinnspiels verstößt, die auf Chancengleichheit und Fairplay beruhen oder
  • obszöne, diffamierende, beleidigende,verleumderische oder sonstige rechtswidrige Inhalte veröffentlicht, auf solche verlinkt oder sonst den Zugang dazu erleichtert oder
  • den Gewinnspielverlauf stört oder zu stören versucht oder manipuliert oder zu manipulieren versucht. Als Manipulation gilt u.a. das Anlegen von mehreren Facebook-Profilen durch dieselbe Person.

Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht vor, Teilnehmer auch dann vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn diese bzw. deren Beiträge gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen, das Thema verfehlen oder gegen geltendes Recht oder die Grundsätze des Veranstalters verstoßen.

10. Verschiebung und Aussetzung des Gewinnspiels

Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn sie aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann (z.B. technische Betriebsstörungen).

11. Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten von Teilnehmern werden von der Veranstalterin zum Zweck der Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet.

Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Datenverarbeitung für die Erfüllung dieser Teilnahmebedingungen erforderlich ist.

Daneben gilt die Datenschutzrichtlinie von Facebook.

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine wirksame Bestimmung, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Veranstalterin vereinbart.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. Abstandserklärung

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für keinen der im Rahmen dieser Aktion veröffentlichten Inhalte ist Facebook verantwortlich. Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind nicht an Facebook zu richten, sondern an die Veranstalterin unter marketing@betterplace.org.

Das Impressum der Veranstalterin findest Du hier.