Gewinnspiel Fotowettbewerb “Dein*e Held*in des Jahres“

1. Wer veranstaltet den Fotowettbewerb?
Die gut.org gemeinnützige AG (nachfolgend: „Veranstalterin“), Betreiberin der Online-Spenden-Plattform betterplace.org mit Sitz in der Schlesischen Straße 26 in 10997 Berlin, veranstaltet den Fotowettbewerb.


2. Was ist der Fotowettbewerb?
Die Teilnahme am Fotowettbewerb wird am 21. November 2022 im Newsletter für Projektverantwortliche beworben. Alle auf der Plattform betterplace.org registrierten gemeinnützigen Organisationen, die den Newsletter erhalten und bis zum 8. Dezember 2022 um 23:59 Uhr einen Link zu einem Foto-Social-Media-Post an betterplace ( josephin.hetz@betterplace.org ) senden, können teilnehmen. Anschließend wird eine interne Jury bei betterplace.org die Likes der Fotos, die über Social Media gesammelt wurden, auswerten und Punkte für Kreativität und Originalität vergeben. Die Organisationen haben vom 1.-8. Dezember 2022 Zeit, das Foto auf einem Social Media Kanal iher Wahl zu teilen und ihre Follower dazu zu animieren, das Bild zu liken. Die Anzahl der Likes bestimmt die Staffelung der Gewinne. 


3. Zeitraum der Fotoaktion/ Voting-Dauer
Die teilnehmenden Organisationen haben vom 21. November 2022 bis 8. Dezember 2022 Zeit, ein zur Aufgabenstellung passendes Foto zu schießen und dieses per Email an josephin.hetz@betterplace.org einzureichen. Die Teilnehmenden haben vom 1. Dezember 2022 bis zum 8. Dezember 23:59 Uhr Zeit, über eine Social Media Plattform ihrer Wahl, Likes von ihren Followern zu sammeln. Am 9. Dezember wertet eine Jury bei betterplace.org die Anzahl der gesammelten Likes aus und vergibt darüber hinaus extra Punkte für Kreativität und Originalität. Am 12. Dezember wird der Gewinner per Email von uns informiert. 


4. Kostet die Teilnahme etwas?
Die Teilnahme an dem Fotowettbewerb ist unentgeltlich. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verbundene Aufwendungen werden nicht erstattet.


5. Wer kann mitmachen? / Wie kann man sich für den Fotowettbewerb qualifizieren?
Der Wettbewerb richtet sich an alle Organisationen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Zugelassen zum Wettbewerb werden Organisationen, die
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des deutschen Steuerrechts (§§ 51 ff. der Abgabenordnung) verfolgen und daher steuerbegünstigt sind und der Veranstalterin dies durch Vorlage eines aktuellen finanzamtlichen Freistellungsbescheids nachweisen und
auf www.betterplace.org mit einem Projekt registriert sind, um Geldzuwendungen einzuwerben und
die Allgemeinen Nutzungsbedingungen  und Zusätzlichen Nutzungsbedingungen für steuerbegünstigte Organisationen und Projekte der Veranstalterin einhalten und

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb.


6.  Wettbewerbskriterien
Die 3 Organisationen (Platz 1-3), die während der Voting-Dauer (s. Ziffer 3) des Wettbewerbs die meisten Likes auf Facebook erworben haben, erhalten Preise.
Den 1. Platz erhält die Organisation, die während der Dauer des Wettbewerbs die höchste Anzahl an Likes erwerben konnte, den 2. Platz die Organisation, die die zweithöchste Anzahl an Likes einwerben konnte usw.


7.   Wer gewinnt was?
Platz 1: Fördermittel in Höhe von 1.000 Euro 
Platz 2: Fördermittel in Höhe von 500 Euro
Platz 3: Fördermittel in Höhe von 250 Euro
Die Veranstalterin entscheidet nach Beantragung des jeweiligen Förderbetrags durch die Gewinner entsprechend ihrer zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Zeitspenden und steuerbegünstigte Projekte und Organisationen über das Weiterspenden des Betrags. Dieser wird von der Veranstaltung an die Gewinner überwiesen. Die Veranstalterin hat dementsprechend die Letztentscheidung darüber, ob sie die teilnehmenden Projekte für förderungswürdig hält und an diese im Rahmen dieses Fotowettbewerbs einen Förderbetrag auszahlt.
 
8. Wann und wie werden die Gewinner bekannt gegeben?
betterplace.org informiert die Gewinner am 12. Dezember 2022 via Facebook und E-Mail.


9. Nutzungsrechte/ Haftungsfreistellung
(1) Die Organisationen räumen der Veranstalterin das nicht ausschließliche Recht ein, die von ihnen bei der Veranstalterin im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Beiträge (Fotos) im Rahmen des Wettbewerbs ausschließlich zum Zweck der Bekanntgabe der Gewinner unentgeltlich, zeitlich, inhaltlich und örtlich uneingeschränkt auf der Plattform betterplace.org, in Social-Media-Kanälen und in einem Newsletter der Veranstalterin zu nutzen.
(2) Der Bewerber bestätigt und gewährleistet gegenüber der Veranstalterin, dass er über sämtliche der in dieser Ziffer 9 genannten Rechte in Bezug auf die von ihm eingereichten Beiträgen und deren Inhalte verfügt und diese der Veranstalterin ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, jugendschutzrechtliche Bestimmungen, Allgemeines Persönlichkeitsrecht) einräumen darf.
(3) Falls der Bewerber selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingereichten Beiträge und deren Inhalten ist, garantiert er, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten wirksam eingeholt zu haben und der Veranstalterin auf Verlangen jederzeit nachweisen zu können.
(4) Für den Fall, dass ein Beitrag und/ oder dessen Inhalte gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt der jeweilige Bewerber die Veranstalterin von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, der Veranstalterin alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
 
10. Zweckmäßigkeit der Verwendung der Preise und Nachweise der Verwendung der Preise
Die Gewinner dürfen die Preise nur für ihre satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke verwenden.
10. Haftung
Die Haftung der Veranstalterin im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und/oder bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Kardinalspflichten sind wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten im Sinne des Absatz 2 ist der Umfang auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern die Veranstalterin zwingend haftet, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


11. Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb
Die Veranstalterin behält sich vor, eine Organisation bis zur Bekanntgabe der Gewinner oder nachträglich aus wichtigen Gründen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies kann gegebenenfalls die Aberkennung eines Preises zur Folge haben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstalterin Kenntnis darüber erlangt oder der Verdacht besteht, dass ein Teilnehmer
ohne Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb teilnimmt oder seine Teilnahmeberechtigung vor Verteilung und Verwendung der Preise entfallen ist oder
gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder
gegen die Grundsätze des Wettbewerbs verstößt, die auf Chancengleichheit und Fairplay beruhen oder
den Wettbewerbsverlauf stört oder zu stören versucht oder manipuliert oder zu manipulieren versucht.
Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht vor, Teilnehmer auch dann vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese bzw. deren Beiträge gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen oder das Thema verfehlen. Dasselbe gilt, wenn die Veranstalterin die teilnehmenden Projekte nicht mehr für förderungswürdig hält.


12. Verschiebung und Aussetzung des Wettbewerbs
Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.


13. Datenschutz
Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten von Projektverantwortlichen/Mitarbeitern von an diesem Fotowettbewerb teilnehmenden Organisationen, die im Rahmen der Registrierung der Organisationen auf betterplace.org erhoben wurden, werden von der Veranstalterin zum Zweck der Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet. Der Wettbewerb dient dazu, die schönste Spendengeschichte der teilnehmenden Organisationen auszuwählen und die Einsendungen der Gewinner auf den Social Media-Seiten der betterplace.org darzustellen.
Der Umfang der Datenverarbeitung erstreckt sich auf Namens- und Kontaktdaten von Mitarbeitern der teilnehmenden Organisationen. Diese Daten werden verwendet um, den Wettbewerb durchzuführen, Organisationen zu informieren, die gewonnen haben, sofern erforderlich Rückfragen zu den Einsendungen an die Organisationen zu stellen.


Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wobei die o.g. Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist. In der ordnungsgemäßen Durchführung des Wettbewerbs unter Beachtung des zugrunde liegenden fachlichen Konzepts sowie in der Förderung des Bekanntheitsgrades der Spendenplattform und einzelner Spendenprojekte liegen die berechtigten Interessen der Veranstalterin.


Dauer der Speicherung oder Kriterien zur Festlegung der Dauer
Kontaktdaten werden gelöscht wenn 90 Tage nach Ermittlung der Gewinner-Beiträge, sofern es sich nicht um einen Gewinner-Beitrag handelt,
bis zum Abschluss eventueller Kommunikationsverläufe mit den Mitarbeitern der Organisationen zu den Einsendungen, bei Entfernen des jeweiligen Gewinner-Beitrags von den Social-Media-Seiten der Veranstalterin (Hinweis: die Kontaktdaten der Mitarbeiter der Organisationen werden nicht auf den Social-Media-Seiten veröffentlicht, aber solange vorgehalten, wie ein Gewinner-Beitrag in den Social Media dargestellt wird)


Einsatz von Survey-Monkey zur Durchführung des Wettbewerbs (Auftragsverarbeitung, Verarbeitung in Drittstaaten)
Die Veranstalterin setzt zur Durchführung des Wettbewerbs das Tool bzw. den Dienstleister “Surveymonkey” ein. Mit Surveymonkey wurde hierzu ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Surveymonkey verarbeitet alle Daten im Rahmen des Wettbewerbs ausschließlich zu Zwecken und auf Weisung der Veranstalterin.
Beim Einsatz von Surveymonkey werden Daten außerhalb der EU in den USA verarbeitet. Hierzu hat die Veranstalterin eine Vereinbarung auf Basis der sog. EU-Standardvertragsklauseln abgeschlossen, die ein Datenschutzniveau wie innerhalb der EU vertraglich sicherstellen.
Surveymonkey wird im Rahmen des Wettbewerbs auf datensparsame Weise eingesetzt:

a) es werden nur die Daten für den Wettbewerb erhoben, die zwingend für dessen fachgemäße Durchführung erforderlich sind
b) Surveymonkey wurde vor dem Wettbewerb so konfiguriert, dass keine IP-Adressen von Teilnehmern dauerhaft gespeichert werden.

90 Tage nach Abschluss des Wettbewerbs werden seitens der Veranstalterin alle in Surveymonkey erfassten Daten gelöscht.

Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn ein gesetzliches Erfordernis besteht, an das die Veranstalterin gebunden ist.

Datenschutz-Hinweise auf betterplace.org
Ergänzend zu diesen Informationen gelten die Datenschutz-Hinweise von betterplace.org, die jederzeit auf der Webseite unter https://www.betterplace.org/c/regeln/datenschutz abgerufen werden können.
 
14. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine wirksame Bestimmung, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
Als Gerichtsstand wird der Sitz der gut.org gAG vereinbart.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


15. Abstandserklärung
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für keinen der im Rahmen dieser Aktion veröffentlichten Inhalte ist Facebook verantwortlich. Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind nicht an Facebook zu richten, sondern an die Veranstalterin unter support@betterplace.org.
 

Das Impressum der Veranstalterin findest Du hier.