Worum es geht
Das Patent EP 1263521 wurde im August 2011 der Firma Ovasort (UK) erteilt und beinhaltet Methoden zur künstlichen Befruchtung. Der Patentinhaber hat ein Verfahren entwickelt, um aus Spermazellen die Zellen herauszufiltern, die ein weibliches X-Chromosom tragen. Die Sortierung findet durch ein elektrisches Feld statt. Patentiert wurde nicht nur das Verfahren zur Selektion, sondern auch das Sperma (von Menschen und Tieren) sowie Verfahren zur Produktion von Tieren mithilfe des patentierten Spermas.
Das Problem
Das Patent verstößt gegen geltendes europäisches Patentrecht. Demnach darf „der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung“ nicht patentiert werden. Das Europäische Patentamt befördert die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und das Patent verstößt letztendlich gegen die Menschenwürde.
Ein weiteres Problem - auch für Sie
Nicht nur das Sperma wurde patentiert, sondern auch Tiere, die mit Hilfe dieses Verfahrens gezüchtet werden. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Tierzucht - zum Beispiel von Kühen und Schweinen - haben und damit auch auf die Ernährung des Menschen.
Der Plan – Werden Sie aktiv
Testbiotech bereitet bis Mai 2012 einen Einspruch gegen das Patent vor. Die Idee ist, die Öffentlichkeit an diesem Unternehmen zu beteiligen. Wir laden Sie ein aktiv zu werden und den Einspruch mit einem kleinen oder auch größeren Betrag zu unterstützen. Auf diese Weise bringen wir gemeinsam die Einspruchsgebühr von ca. 700 € auf und setzen ein Zeichen gegen die Patentierung der Fortpflanzung. Die Spender werden (falls gewünscht) als Unterstützer des Einspruchs gelistet.
Die Zukunft - Es gibt es noch viel zu tun
In der aktuellen „Schwarzen Liste Europäischer Patente“ werden unter anderem auch Patente auf Schimpansen aufgeführt, die in der Pharmaforschung eingesetzt werden sollen. Sie wurden gentechnisch so manipuliert, dass sie letztendlich an Epilepsie erkrankten (EP1852505). Versuche mit Menschenaffen werden durch das Patent zum Spekulationsobjekt. In anderen Fällen wurden Gene von Krebspatienten (EP1090117) ebenso wie die von Spitzensportlern (EP1546403) patentiert. In vielen Fällen ist die Einspruchsfrist am Patentamt leider bereits verstrichen und die Patente sind damit rechtskräftig. Aber wir bleiben dran! Zusammen mit Organisationen wie „Kein Patent auf Leben!“ werden wir weiter Patente auf Menschen und Tiere recherchieren und auch Einsprüche vorbereiten.
Mehr dazu
- Testbiotech: www.testbiotech.de
- Kein Patent auf Leben: www.keinpatent.de
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