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Scheidung am Familiengericht: Lügen nicht verboten

PD Dr. Hans-Peter Dürr
PD Dr. Hans-Peter Dürr wrote on 17-01-2021
Das ist keine Zukunft für Kinder.

In den KiMiss-Studien 2012 und 2016/17 berichteten viele Eltern, dass sie Verlierer eines familiengerichtlichen Verfahrens sind, das in Teilen auf Unwahrheiten beruhe. Dies habe keine Konsequenzen, im Gegenteil: die 'andere Partei' werde zum 'Gewinner'.

Wenn sich Betroffene hierüber beschweren, wird ihnen gesagt, von Richtern: "Wir sind hier nicht am Strafgericht, sondern am Familiengericht", von Jugendamtsmitarbeitern: "Die Vergangenheit interessiert uns nicht, wir schauen jetzt nach vorne, für uns zählt nur das Kindeswohl!", von Sachverständigen: "... das ist Aufgabe von Gericht und Jugendamt". Und oft der Satz "wir können da nichts machen, das ist leider so, damit müssen wir leben".

Nein. Damit sollen Kinder nicht leben müssen.
Man darf den Weg in die Zukunft von Kindern nicht auf Lügen pflastern. 

Das KiMiss-Instrument bewertet anders: Bei feindselig-aggressivem Elternverhalten kommt es auf die Summe an. Kindeswohl ist die Summe dessen, was Kindeswohl-relevant ist und das braucht Sachverhaltsermittlung und -aufklärung. Lügen an Familiengerichten verhöhnen das Wohl der Kinder, über deren Zukunft dort Urteile gefällt werden.

Was wird aus einer Gesellschaft, 
wenn Lügen an Familiengerichten nicht verboten sind?
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