Skip to main contentShow accessibility statement
Change the world with your donation

Familiennachzug bleibt stark eingeschränkt - wir brauchen Unterstützung!

A. Kessler
A. Kessler wrote on 06-11-2018

 Auch wenn es hier bei betterplace in den letzten Monaten etwas still war, waren wir bei JUMEN nicht untätig.

Seit Anfang August gilt das neue Gesetz zum Familiennachzug. Danach können monatlich 1.000 Visa an Angehörige der Kernfamilie von subsidiär Schutzberechtigten zum Familiennachzug erteilt werden.

Damit bleibt das Recht auf Familie für subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland eingeschränkt. Aus Sicht von JUMEN verstößt auch die neue Kontingentregelung gegen Grund- und Menschenrechte – denn auch die 1001. Person hat ein Recht auf Familie!

Wir beobachten aktuell intensiv die praktische Umsetzung des neuen Gesetzes – und stellen fest, dass sich die Bedenken bestätigt haben und nicht einmal die begrenzten Kontingente ausgeschöpft werden.

In diesem Artikel in der ZEIT nimmt unsere Kooperationsanwältin Sigrun Krause zum neuen Gesetz Stellung.  Bis Mitte September wurden nur 112 Visa an die Familienmitglieder von subsidiär Schutzberechtigten erteilt, obwohl das neue Gesetz eine Erteilung von 1.000 Visa pro Monat vorsieht. 

Dabei lagen Ende Juli über 30.000 Anfragen auf Familiennachzug beim Auswärtigen Amt vor. Das neue, intransparente Verfahren mit nun drei Behörden führt offenbar zu erheblichen Verzögerungen. 

Für die betroffenen Familien ist das ein unzumutbarer Zustand. Viele leben ohnehin schon seit über zwei Jahren getrennt. Das neue Gesetz rückt ein Wiedersehen noch weiter in die Ferne, ins Ungewisse. 

JUMEN arbeitet weiter daran, die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes gerichtlich überprüfen zu lassen – denn der juristische Weg scheint in diesen Zeiten der einzig mögliche, um hier weiter Druck aufzubauen. Dafür begleiten wir einzelne Fälle und kooperieren intensiv mit weiteren Anwälten. 




Bitte spendet, damit JUMEN die Einzelfallarbeit weiterführen kann!