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Bürgerstiftung Kelkheim

managed by B. Kübel

About us

Stiftungssatzung
§1 Name, Rechtsform, Sitz
(1) Die Stiftung trägt den Namen "Bürgerstiftung Kelkheim"
(2) Sie ist eine rechtsfähige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kelkheim (Taunus).
§2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der/des
• Entwicklung einer sozialen und humanitären Gesellschaft (Wohlfahrt und Soziales)
• Bildung und Erziehung
• Gesundheitswesens und Sports
• Kunst und Kultur
• Wissenschaft und Forschung
• Umwelt- und Naturschutz
• Bürgerschaftlichen Engagements und der Eigenverantwortung
in Kelkheim. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb von Kelkheim gefördert werden.
(2) Dieser Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch
a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58.1 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen,
b) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,
c) Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Bürgerstiftungs¬gedanken in der Bevölkerung zu verankern.
(3) Der Stiftungszweck wird darüber hinaus verwirklicht durch eigene Projekte, wie z.B. Veranstaltung von Ausstellungen, Konzerten und Vorträgen; ferner durch die Vergabe von Stipendien, die Auslobung von Preisen und andere geeignete Maßnahmen, mit denen beispielgebende Leistungen, die im Sinne der Stiftungszwecke erbracht wurden, belohnt und zur Nachahmung empfohlen werden.
(4) Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.
(5) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
(6) Die Förderung der Zwecke schließt in der Regel die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
(7) Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben gemäß der Gemeindeordnung der Stadt Kelkheim bzw. des Landes Hessen gehören.
§3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Latest project news

Mittagsmahl Jahresrückblick 2017

  B. Kübel  08 January 2018 at 03:36 PM

Unser Projekt Mittagsmahl hat in 2017 das gemeinsame Schul-Mittagessen für 10 Hauptschüler in Kelkheim mit 2 Euro für jedes Essen, insgesamt mit 3.368 Euro unterstützt. Leider hat die Gemeinschaft von better.org in 2017 nichts mehr dazu beigetragen, wogegen wir zum Glück den Großteil dieser Kosten von lokalen Spendern erhalten haben. Deshalb stellen wir die Spendenwerbung für dieses Projekt auf betterplace ein, obwohl das Projekt in Kelkheim weiterläuft.

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Bettina-von-Arnim-Str. 2
65779
Kelkheim
Germany

B. Kübel

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